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Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung ; Gemeinsames Informationspapier von BfN und UBA
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Schlagwörter
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen, Insektizid, Umweltgefährdung, Luftfahrzeug, Waldschutz, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft, Umweltrisiko
Förderkennzeichen (FKZ)
Forschungskennzahl
Verbundene Publikation
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt, & Deutschland. Bundesamt für Naturschutz. (2015). Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen. https://doi.org/10.60810/openumwelt-3138
Zusammenfassung deutsch
Wegen neuer Anwendungsbestimmungen für die Pflanzenschutzmittel Karate Forst flüssig und Dipel ES entscheiden ab sofort die Bundesländer allein über die Genehmigung der Ausbringung mit Luftfahrzeugen in Naturschutzgebieten. Damit steigt die Verantwortung der Länder für den Schutz der Umwelt vor Pflanzenschutzmitteln, besonders im Hinblick auf naturschutzrechtlich geschützte Arten und Lebensräume. Mit dem vorliegenden Papier geben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) Hinweise, welche ökotoxikologischen und naturschutzfachlichen Fragen bei der Genehmigung zu beachten sind.
