Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2022/2023
Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2022/2023
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Schlagwörter
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen, Sortierung, Verpackungsgesetz, Praxis der Sortierung und Verwertung, Mindeststandard, § 21 VerpackG, Eco Fee Modulation, EU-Verpackungsverordnung
Finanzierungskennzeichen
3722343090
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
37223430
Verbundene Publikation
Zitation
Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2022/2023, 2024. [online]. DOI 10.60810/openumwelt-7466. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/10373
Zusammenfassung deutsch
Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die derzeitige Fassung der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2022/2023, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).