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Teilbericht 4 des ReFoPlan-Vorhabens „Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG für den Zeitraum 2021 bis 2024, Empfehlungen zur Fortentwicklung des Mindeststandards zur Ermittlung der Recyclingfähigk
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Quelle
Schlagwörter
Systembeteiligungspflichtige Verpackung, Sortierung, Recycling, Verpackungsgesetz, EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Förderkennzeichen (FKZ)
3722 34 309 0
Forschungskennzahl
Zitation
Brade, E., Dorn, S., & Fabian, M. (2026). Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2023/2024. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8597
Zusammenfassung deutsch
Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die EU- Verpackungsverordnung 2025/40 sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2023/2024, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).
