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Abschlussbericht
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
Externe Kosten, Internalisierung, umweltkosten, Verursacherprinzip
Förderkennzeichen (FKZ)
3722373050
Forschungskennzahl
Zitation
Teufel, J., Antony, F., Albus, L., Förster, H., Gsell, M., Hermann, A., Hünecke, K., Nungesser, L., Schön-Blume, N., Schumacher, K., Kaufmann, S., Bogler, S., Stokar, T. v., Loumeau, N., Oberpriller, Q., & Seo, H. (2025). Internalisierung der externen Kosten von Lebensmitteln. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-7862
Zusammenfassung deutsch
In dieser Studie wird untersucht, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um die teilweise in der Öffentlichkeit diskutierten externen Umweltkosten von Lebensmitteln zu internalisieren. Am Beispiel des Klimakostenaufschlags (KKA) werden verschiedene Optionen der Umsetzung wie auch deren spezifischen Folgeeffekte auf, die im Falle der nicht beabsichtigten negativen Effekten mit zusätzlichen Maßnahmen flankiert werden sollten. Für die praktische Umsetzung eines KKA müsste eine Produkt(gruppen)-übergreifende Rahmenmethode entwickelt, eine geeignete Dateninfrastruktur aufgebaut und ausreichende Kapazitäten in den beteiligten (Finanz)Behörden geschaffen werden. Angesichts des hohen Handlungsdrucks zur Transformation des Ernährungssystems wird eine zeitnahe Einführung von wenig aufwändigen Maßnahmen und die Weiterentwicklung von Datengrundlagen und Rahmenbedingungen empfohlen, um mittelfristig einen KKA einzuführen, welcher zu einem Umweltkostenaufschlag weiterentwickelt werden kann.
Organisationseinheiten
Übersetzungen
Verbundene Publikation
Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten
(Umweltbundesamt, 2018)
Die Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil "Methodische Grundlagen") sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil "Kostensätze"). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Umweltkosten von Konsumgütern als Ansatzpunkt zur Verbesserung marktlicher und nicht-marktlicher Verbraucherinformationen
(Umweltbundesamt, 2020)
Im Februar 2016 wurde das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum verabschiedet. Um informierte Konsumentscheidungen zu ermöglichen und bei Herstellern Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, soll unter anderem das Konzept eines "Zweiten Preisschilds" als Bestandteil der Forschung für Nachhaltigen Konsum untersucht werden. Das "Zweite Preisschild" soll die Sozial- und Umweltauswirkungen eines Produkts zumindest partiell vermitteln und gegebenenfalls monetär widerspiegeln. Das Konzept eines "Zweiten Preisschilds" wird auch in dem im Spätsommer 2016 veröffentlichten Integrierten Umweltprogramm 2030 des BMUB aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund war die zentrale Zielsetzung des Forschungsvorhabens eine strategische Grundlage zu liefern, anhand derer über die Umsetzbarkeit des Handlungsauftrages zur Einführung eines "Zweiten Preisschildes" entschieden werden kann. Zentraler Hintergrund und Anlass für das Vorhaben ist die Tatsache, dass im Rahmen der Produktion von konkreten Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nicht sichtbare (externe) Kosten verursacht werden, die nicht im Preis des Produktes enthalten sind. Diese Kosten entstehen zum Beispiel durch ökologische Schäden, die durch den Produktionsprozess entstehen und für die der Produzent nicht aufkommen muss. Externe Kosten können auch durch Risiken für die Gesundheit des Nutzers oder der Nutzerin der Produkte oder der Belegschaft der Produktionsfirma entstehen. Im Rahmen eines "Zweiten Preisschildes" als monetärer Ansatz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die ungefähre Höhe der zusätzlichen, nicht im Preis enthalten externen Kosten informiert werden, die mit Produkten einer Produktgruppe typischerweise oder im konkreten Fall einhergehen. Eine Stärke der Monetarisierung liegt darin, dass die Kosten (oder der Nutzen) verschiedener Wirkungen addiert und somit insgesamt verglichen und bewertet werden können. Die Monetarisierung von Umweltkosten ist also grundsätzlich eine geeignete und umfassende Form der Aggregation. Eine exakte Quantifizierung aller relevanten externen Kosten entlang des Lebensweges auf Produktebene ist aber aufgrund existierender methodischer Schwierigkeiten und Datenlücken bislang nur in Ausnahmefällen möglich. Dies betrifft vor allem auch Produktgruppen, bei denen aufgrund der fehlende Datengrundlage bestimmte Umweltauswirkungen (wie beispielsweise die Wirkungskategorien Humantoxizität, aquatische und terrestrische Ökotoxizität) nur schwer beziehungsweise bedingt quantifizierbar sind. Vor diesem Hintergrund sind zur Prüfung der Umsetzung des oben genannten Handlungsauftrages konkret zwei mögliche Ansätze zur Ausweisung von Umweltkosten als Verbraucherinformation vertieft untersucht worden: - das "Zweite Preisschild als monetärer Ansatz" und - die Entwicklung eines grundlegenden Kommunikations-Konzepts "Zweites Preisschild alsVerbalansatz". Quelle: Forschungsbericht
