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Monographie

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Schlagwörter

Abwasserabgabe, Finanzierung, Verursacherprinzip, EG-Wasserrahmenrichtlinie, Mikroverunreinigung, Abwasserbehandlungsanlage, Abwassergebühren, vierte Reinigungsstufe, Wasserrahmenrichtlinie

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Zitation

Deutschland. Umweltbundesamt. (2015). Mikroverunreinigungen und Abwasserabgabe. https://doi.org/10.60810/openumwelt-6985
Zusammenfassung deutsch
Die Studie geht der Frage nach, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe im Rahmen einer gezielten Minderung der Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen (MV) im Wege einer Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Sie zeigt, dass eine aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gespeiste Förderpolitik mit Selbstbehalt unter Berücksichtigung eines abgabebezogenen Selbstfinanzierungseffektes der MV-Elimination die beste instrumentelle Kosten-Nutzen-Relation aufweist. Es wird vorgeschlagen, 75 % der jährlichen Investitionskosten (Abschreibungen, Zinsen) für einen Zeitraum von 15 Jahren bei GK-5-Kläranlagen zu bezuschussen. Diese Förderung wäre zu flankieren durch eine Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe mit Aufkommenserhöhung, um andere Finanzierungszwecke aus dem Aufkommen und den eigentlichen Lenkungszweck der Abgabe nicht zu gefährden. Die Abwasserabgabe würde so insgesamt lenkungspolitisch ertüchtigt und erbrächte dadurch ein höheres Aufkommen, das für eine Förderung eingesetzt werden kann ("Leipziger Modell").
Quelle: www.umweltbundesamt.de

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