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Publikationstyp

Forschungsbericht

Erscheinungsjahr

'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'
Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten

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Quelle

Schlagwörter

Photovoltaik, Strommarkt, Erneuerbare Energie

Förderkennzeichen (FKZ)

3722 43 501 0

Forschungskennzahl

Zitation

Ritter, D., Dünzen, K., Bauknecht, D., König, C., & Papke, A. (2026). Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8275
Zusammenfassung deutsch
Kleine Photovoltaik-Dachanlagen stehen im Zentrum der Diskussion um Förderkosten, negative Strompreise und die bislang begrenzte Fähigkeit dieser Anlagen, auf Preissignale im Strommarkt zu reagieren. Der Kurzbericht diskutiert, wie kleine Photovoltaik-Dachanlagen marktorientierter ausgerichtet werden können, welche Anreizmechanismen dafür bereits bestehen oder zusätzlich implementiert werden könnten.Durch das Solarspitzengesetz vom Frühjahr 2025 sind neue Dachanlagen bereits deutlich stärker in ein preissignalbasiertes System eingebunden. Die Analyse zeigt, dass die Photovoltaik-Anlagenleistung die nicht auf Preissignale reagiert, bis 2045 auf nur noch 46 GW abschmelzen wird. Gleichzeitig nimmt die nachfrageseitige Flexibilität stark zu. Die Zeiträume negativer Strompreise dürften somit sinken, ohne dass eine vollständige Reaktion des Photovoltaik-Anlagenbestands auf negative Preise zwingend erforderlich ist.

Übersetzungen

Verbundene Publikation

Veröffentlichung
Energy sharing
(Umweltbundesamt, 2023) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Fietze, Daniela; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias
Unter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: Forschungsbericht

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