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Quelle
Schlagwörter
Elektrofahrrad, Elektrofahrräder, E-Rad, Pedelec, Pedelecs, E-Bike, Beschaffung, Umweltfreundliche Beschaffung, Öffentliche Beschaffung, Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, Akku
Förderkennzeichen (FKZ)
3723 33301 0
Forschungskennzahl
Verbundene Publikation
Zitation
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Elektrofahrräder (Pedelecs 25). (2025). Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8266
Zusammenfassung deutsch
Elektrofahrräder sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Ein Elektrofahrrad belastet zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Elektromotor, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte von Elektrofahrrädern werden deutlich aufgewogen, wenn dadurch Fahrten mit dem Auto ersetzt werden.Trotz ihres positiven Beitrags zum Mobilitätsverhalten sind aber auch Elektrofahrräder mit einer Umweltbelastung bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung verbunden. Insbesondere werden für die Herstellung der Akkus nicht zu vernachlässigende Mengen an Energie und Ressourcen aufgewendet.Der Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die aktuelle EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Norm-Standards. Der Blaue Engel DE-UZ 197 ist ausgelaufen. Somit können keine Produkte mehr zertifiziert werden.
