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Publication type

Forschungsbericht

Date

'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

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Keywords

Ökonomische Instrumente, Einwegverpackung, Mehrweg, Kunststoffrecycling, Rezyklateinsatz, Ressourcenschutz

Funding Indicator (FKZ)

3721343070

Research Indicator

Citation

Klinge, J., Hermann, A., Manhart, A., Bachmann, H., Klinge, B., Achilles, L.-S., Klinski, S., Bartnik, S., Löhle, S., Schüler, K., Marasus, S., Cayé, N., Rothgang, M., Dehio, J., & Janßen-Timmen, R. (2025). Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-7633
Abstract german
Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs und eine bessere Kreislaufführung von Kunststoffen sind wichtige Ziele für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Neben regulatorischen Vorgaben können ökonomische Anreize einen effektiven Beitrag zur Erreichung erwünschter Lenkungswirkungen leisten. In dem Forschungsvorhaben werden daher verschiedene ökonomische Instrumente erarbeitet und geprüft, die zur Vermeidung von Verpackungen und zur Förderung des Kunststoffrecyclings beitragen sollen. Ein zentraler Bestandteil sind zudem Überlegungen für ein nationales Instrument auf der Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle.

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Untersuchung ökonomischer Instrumente auf Basis des EU-Eigenmittels für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle
(Umweltbundesamt, 2023) Betz, Johannes; Hermann, Andreas; Manhart, Andreas; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Krüger, Franziska
Ein Ziel des Forschungsvorhabens ist es, ein nationales Äquivalent für das europäische Eigenmittel auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle zu erarbeiten. Dabei stehen die zu erreichenden positiven Lenkungswirkungen, also vor allem die Reduktion des nicht-recycelten Abfalls an Kunststoffverpackungen, im Vordergrund. Dazu werden zunächst mögliche ökonomische Instrumente identifiziert und dargestellt bzw. einer ersten orientierenden Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. So werden frühzeitig solche Instrumente für die weitere Untersuchung ausgeschlossen, die nach den bestehenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorschriften nicht umsetzbar sind oder deren Rechtmäßigkeit mit großer rechtlicher Unsicherheit verbunden ist. Von den ursprünglichen Instrumenten werden anschließend drei vertieft betrachtet. Quelle: Forschungsbericht

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