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Veröffentlichung Validierung von Analysenverfahren, die im Rahmen des Projektes HORIZONTAL entwickelt, jedoch nicht validiert wurden(2015) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; Deutschland. UmweltbundesamtDie Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des BMUB aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 (PAK mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 (PCB mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 (Dioxine, Furane und dl-PCB mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm).
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Ressourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte: Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der Normung(2016) Ecofys Germany GmbH; Institut für Baubetrieb und Baumanagement; Deutschland. UmweltbundesamtDas Projekt war konzipiert, um fachliche Grundlage zu erarbeiten für die regulatorische Ausgestaltung eines durch die 2011 in Kraft getretene europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) neu eingerichteten Regelungsrahmens für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bauwesen (Anhang I - Grund-anforderung an Bauwerke Nr. 7 - GA7). Die Erkenntnisse aus dem Vorhaben sollen ermöglichen, diese sehr allgemein formulierten Handlungsfelder in konkrete, nationale Anforderungen auf der Bauwerksebene zu übersetzen. Aus diesen konkretisierten Bauwerksanforderungen waren Vorgaben für die Kennzeichnung von Bauprodukten abzuleiten. Das Vorhaben ist damit auch eine Basis für einen deutschen Beitrag in der europäischen Bauproduktnormung. Das Vorhaben zeigt, dass EPDs grundsätzlich gut geeignet sind, den durch die GA7 steigenden Informationsbedarf zu bedienen. Dafür sind jedoch europaweit einheitliche EPDs auf der Basis der DIN EN 15804 nötig, die verbindlich um einige, im Vorhaben ermittelte Kriterien ergänzt werden müssen. Vor allem ist die Ausweitung der deklarierten Informationsmodule um die Module C und D, also "von der Wiege bis zur Bahre" zu empfehlen. Nur so stehen alle erforderlichen Daten zur Erstellung einer Lebenszyklusanalyse auf Bauwerksebene zur Verfügung. Der Bericht liefert auch einen kompakten Überblick zu gesetzlichen Regelungen auf Bauwerksebene in einigen Nachbarstaaten (Stand 2011), und zu möglichen freiwilligen Bauwerksanforderungen durch Systeme für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bauwerken.Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Ressourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte: Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der Normung(2016) Ecofys Germany GmbH; Institut für Baubetrieb und Baumanagement; Deutschland. UmweltbundesamtDas Projekt war konzipiert, um fachliche Grundlage zu erarbeiten für die regulatorische Ausgestaltung eines durch die 2011 in Kraft getretene europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) neu eingerichteten Regelungsrahmens für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bauwesen (Anhang I - Grund-anforderung an Bauwerke Nr. 7 - GA7). Die Erkenntnisse aus dem Vorhaben sollen ermöglichen, diese sehr allgemein formulierten Handlungsfelder in konkrete, nationale Anforderungen auf der Bauwerksebene zu übersetzen. Aus diesen konkretisierten Bauwerksanforderungen waren Vorgaben für die Kennzeichnung von Bauprodukten abzuleiten. Das Vorhaben ist damit auch eine Basis für einen deutschen Beitrag in der europäischen Bauproduktnormung. Das Vorhaben zeigt, dass EPDs grundsätzlich gut geeignet sind, den durch die GA7 steigenden Informationsbedarf zu bedienen. Dafür sind jedoch europaweit einheitliche EPDs auf der Basis der DIN EN 15804 nötig, die verbindlich um einige, im Vorhaben ermittelte Kriterien ergänzt werden müssen. Vor allem ist die Ausweitung der deklarierten Informationsmodule um die Module C und D, also "von der Wiege bis zur Bahre" zu empfehlen. Nur so stehen alle erforderlichen Daten zur Erstellung einer Lebenszyklusanalyse auf Bauwerksebene zur Verfügung. Der Bericht liefert auch einen kompakten Überblick zu gesetzlichen Regelungen auf Bauwerksebene in einigen Nachbarstaaten (Stand 2011), und zu möglichen freiwilligen Bauwerksanforderungen durch Systeme für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bauwerken.Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Analyse und Weiterentwicklung der aktiven und fördernden Beteiligung an der Normungsarbeit durch BMU und UBA unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen(Umweltbundesamt, 2020) Berger, Florian; Heimer, Thomas; Galati, Nadia; Technopolis Deutschland GmbH (Frankfurt, Main); Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme; Technische Universität Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Brozowski, FranzDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) bringen sich sowohl aktiv als auch finanziell in die Normung ein und treten dort in verschiedenen thematischen Bereichen für die Interessen des Umweltschutzes ein. Vor dem Hintergrund der wachsenden Wichtigkeit der Normung für den Umweltschutz sowie der Verschiebung der Normungsprozesse auf die europäische sowie internationale Ebene wurde das vorliegende Forschungsprojekt im Auftrag des UBA durch die Technopolis Group in Zusammenarbeit mit Fraunhofer FOKUS durchgeführt. Die Studie nimmt die Rahmenbedingungen, den Stellenwert und Entwicklungen in der umweltbezogenen Normung in den Blick, analysiert die aktive und fördernde Arbeit des UBA und BMU und spricht verschiedene Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der umweltbezogenen Normungsarbeit des UBA und BMU aus. Für die Studie wurden eine Dokumentenanalyse und ein Interviewprogramm durchgeführt sowie verschiedene Fallstudien erarbeitet. Darüber hinaus wurden die Kernerkenntnisse in einem Stakeholder-Workshop validiert. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten(Umweltbundesamt, 2022) Heisterkamp, Ines; Gartiser, Stefan; Kretzschmar, Martina; Hydrotox GmbH (Freiburg); Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe); Deutschland. Umweltbundesamt; Ilvonen, OutiDie Umweltverträglichkeit von Bauprodukten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser kommen, wurde durch Kombination normierter Elutions- (DSLT, Perkolationstest) und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) untersucht. Ziel des Projektes war es einerseits, einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfmethoden unter CEN/TC 351 zu leisten und andererseits potentielle Produktgruppen, die sich für die Umweltzeichenvergabe des Blauen Engels eignen würden, zu erkennen. Durch umfangreiche qualitative und quantitative chemische Analysen (u. a. GC-MS- sowie LC-MS-Screening) wurden einige der freigesetzten Stoffe identifiziert und anhand von Literaturdaten ökotoxikologisch charakterisiert. Insgesamt wurden 34 Bauprodukte (Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites, Pflasterfugenmörtel, Korkgranulate, Schaumglasschotter, Wegedecken, Dichtmassen) untersucht. Hierbei wurden insbesondere bei den Fugenmörteln und Korkgranulaten sehr hohe Ökotoxizitäten (bis LID = 16384 bei den Fugenmörteln und LID = 24578 bei den Korkgranulaten) beobachtet. Algen- und Leuchtbakterientests waren in der Regel deutlich empfindlicher als der Daphnien- und Fischeitest. Die untersuchten Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites und Schaumglasschotter zeigten hingegen keine oder nur sehr geringe Ökotoxizitäten. Zur Qualitätssicherung und Validierung wurde ein Europäischer Ringversuch gemäß den Vorgaben der DIN ISO 5725 organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Hierzu wurde ein Fugenmörtel als flächiges Produkt im DSLT und als gebrochenes körniges Produkt im Perkolationstests eluiert und die Eluate nachfolgend in den 29 teilnehmenden Laboren hinsichtlich ihrer Ökotoxizität untersucht. Hierbei wurden insgesamt plausible Ergebnisse und gute (<50 %) bis sehr gute (<20 %) Reproduzierbarkeiten erzielt. Es wird empfohlen, für die Produktgruppen Dachbahnen, Kunstrasen und Sportböden sowie Fugenmörtel Vergabekriterien für den Blauen Engel zu entwickeln. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung TOP-Assay(Umweltbundesamt, 2024) Dahme, Hans Ulrich; Küchler, Frank; Eurofins Umwelt West GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Biegel-Engler, AnnegretAufgrund der großen Anzahl von 4730 Verbindungen (OECD 2018) [1], die dem Spektrum der per- und polyfluorierten Verbindungen (PFAS) zugeordnet werden, ist die vollständige Erfassung dieser Substanzgruppe durch analytische Methoden schwierig. PFAS sind nach aktueller OECD Definition von 2021 fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (-CF3) oder Methylen-Kohlenstoffatom(-CF2-) (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/IAtom) enthalten. [2]. Nach heutigen Kenntnisstand müssen wir von bis zu 10.000 Verbindungen ausgehen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) hat 2017 für 13 PFAS-Verbindungen die Bewertungsgrundlage geschaffen [3]. Für die Bestimmung von Einzelstoffen existieren bereits seit einigen Jahren vom Deutschen Institut für Normung (DIN) Normen für unterschiedliche Matrizes [4] [5] [6]. Jedoch sind heute gerade mal weniger als 1 Prozent aller PFAS-Verbindungen über diese Einzelstoffanalytik zugängig. Der größte Anteil der polyfluorierten Verbindungen, die zu den Vorläuferverbindungen zählen, ist mit der reinen Einzelstoffanalytik nicht bestimmbar. Nach dem TOP-Assay-Verfahren von Houtz und Sedlak aus dem Jahr 2012 können durch eine alkalische Oxidation mit Peroxodisulfat bei Temperaturen von 85 ËÌC (+/- 3 ËÌC) diese Vorläuferverbindungen in bestimmbare Perfluorcarbonsäuren (PFCA) umgewandelt werden [7]. Durch eine Gehaltsbestimmung der PFCA vor und nach Oxidation kann der Gehalt an Vorläuferverbindungen (semi-)quantifiziert werden. Eine Potentialabschätzung der nachbildbaren PFCA aus Vorläuferverbindungen könnte für eine weitergehende Bewertung von Schadenfällen für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser hilfreich sein. TOP (â ÌPFCA) = ((â Ì PFCA oxidiertes Aliquot M2 -â Ì PFCA unbehandeltes Aliquot M1) [Ìg/l]) [7] Im Rahmen des Projektes sollten die Grundlagen geschaffen werden, um das TOP-AssayVerfahren für die Bestimmung von PFAS in Bodeneluaten zu normen. Hierfür wurde eine Standardarbeitsanweisung geschrieben, eine Robustheitsstudie und eine Vergleichsuntersuchung mit elf Laboren durchgeführt. Der Normenentwurf wird unter den Kennzeichen DIN 3608:2022-03 beim DIN geführt [8]. Durch die Normung sind in unterschiedlichen Laboren vergleichbare Ergebnisse wahrscheinlicher. Quelle: Forschungsbericht