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    Veröffentlichung
    Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Die Zusammenhänge zwischen Luftschadstoffemissionen aus verschiedenen natürlichen und anthropogenen Quellen und der Schadstoffbelastung der uns umgebenden Luft sowie die Vielzahl der Einflussfaktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Maßnahmen zur Emissionsminderung werden daher oft nicht rational entsprechend ihrer Wirksamkeit zur Verbesserung der Luftqualität und der damit verbundenen Minderung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beurteilt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für die Politikberatung sowie zur umfassenden Information der Öffentlichkeit ist es notwendig, die Auswirkungen von Emissionsminderungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung der Belastung von Mensch und Umwelt verständlich und anschaulich aufzubereiten.Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, deren allgemeinverständliche Vereinfachung sowie deren zielgruppenspezifischen Kommunikation für ausgewählte Luftreinhaltemaßnahmen. Den Bewertungen dieser Maßnahmen vorangestellt sind allgemeine und maßnahmenübergreifende Hinweise zur wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, zur allgemeinverständlichen Übersetzung von Wirkungsbewertungen sowie zu den allgemeinen Anforderungen an eine erfolgreiche Kommunikation. Zudem finden sich maßnahmenübergreifende und quellgruppenspezifische Hinweise zur Wirkungsbewertung, zur sachgemäßen Vereinfachung und zur Kommunikation für die Quellgruppenbereiche “Landwirtschaft”, “Verkehr” und „Stationäre Feuerungen“.
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    Gutachten zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten
    (2014) Barth, Regine; Giemulla, Elmar; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt
    Das Gutachten untersucht die Fragestellung, welche formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten von den Forschungsnehmern gesehen werden, um bei der Festlegung von Flugverfahren (Flugrouten) eine verbesserte Berücksichtigung von Fluglärmminderungspotentialen zu erreichen. Dabei wird der Blick auch auf Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung über die Festlegung einer konkreten Flugroute gerichtet. Den Verbesserungsvorschlägen vorangestellt ist eine Analyse des aktuellen rechtlichen Regelwerks, der Rechtsprechung sowie derjenigen Prozesse und Akteure, die im Kontext der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fluglärmminderung zu sehen sind.
    Der Analyse folgt eine Darstellung derjenigen Anforderungen, die an eine optimierte Flugroutenfestlegung zu stellen sind. Dabei soll sichergestellt sein, dass Fluglärmaspekte bei der Festlegung von Flugrouten - hinsichtlich ihrer Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität - ermittelt und berücksichtigt werden und Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit stärker informiert und beteiligt werden. Bei all dem ist jedoch zu beachten, dass die Verfahren so ausgestaltet sind, dass sie praktikabel und anforderungsgerecht sind. Aufwand und Nutzen sollen für die Sachverhaltsermittlung der geforderten Unterlagen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Daher wird im Gutachten vorgeschlagen, je nach erwarteten Fluglärmauswirkungen durch die Festlegung zu differenzieren in ein vereinfachtes Verfahren, ein reguläres Verfahren und ein erweitertes Verfahren im Fall einer grundlegenden Systemänderung der bisherigen Flugrouten mit Umweltverträglichkeitsprüfung. An die Verfahrensarten werden jeweils unterschiedliche Anforderungen an zu erstellende Unterlagen und Umfang der Beteiligung geknüpft. Wesentliche Eckpunkte des bisherigen Verfahrens, zum Beispiel die Zuständigkeiten von BAF, DFS, UBA und Fluglärmkommissionen sollen erhalten bleiben, werden aber zum Beispiel ergänzt um einen Verfahrensschritt auf Landesebene zur Festlegung von Planungskriterien für die Fluglärmverteilung und -management. Vorgeschlagen wird auch eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen Planfeststellungsverfahren und Festlegung von Flugrouten.
    Weitere in der aktuellen Debatte stehende Lösungsmöglichkeiten, z.B. die Einbeziehung der Festlegung von Flugverfahren in die Fachplanung werden ebenfalls einer kurzen Begutachtung unterworfen.
    Abschließend entwickeln die Gutachter Empfehlungen, die neben den bereits genannten Punkten auch die stärkere Einbeziehung des Bundes und der Länder adressieren. Die unterbreiteten Vorschläge verstehen sich als ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Berücksichtigung von Lärmaspekten bei der Festlegung von Flugverfahren und zur Verbesserung von Transparenz und Beteiligung.
    Quelle: Forschungsbericht
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    Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben
    (Umweltbundesamt, 2017) Bock, Stephanie; Reimann, Bettina; Abt, Jan; Deutsches Institut für Urbanistik; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, Tina
    Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis des Forschungsvorhabens "Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben". Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) seit Dezember 2014 in zweijähriger Forschungstätigkeit ausgewählte Beteiligungsprozesse, mit dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben zu erarbeiten. Hierbei war zu berücksichtigen, dass Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Akteursgruppen einbindet und sich aus formellen und informellen Verfahren zusammensetzt. Da verbesserte Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten besonders von der Durchführung informeller und frühzeitig eingesetzter Beteiligungsverfahren erwartet werden, liegt der Schwerpunkt auf der Analyse informeller Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Verknüpfung mit formellen Verfahren. Der Bericht zeichnet sich dadurch aus, dass die unterschiedlichen Perspektiven der an Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirkenden Akteure auf ausgewählte, bereits abgeschlossene Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben ermittelt und analysiert werden. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse werden abschließend in Botschaften überführt. Quelle: Forschungsbericht
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    Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz
    (Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, Tina
    Öffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht
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    Lärmbilanz 2015
    (2016) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, Matthias
    Das Vorhaben analysiert die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung. Zu diesem Zweck wurden zunächst die beim Umweltbundesamt vorliegenden Daten übernommen, gesichtet und auf Plausibilität, Doppelungen usw. geprüft. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse mittels deskriptiver Statistik beschrieben und hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen einzelnen Aspekten analysiert. Im Ergebnis wird ein aktueller Überblick über die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe in Deutschland gegeben. Ausgewählte Daten werden mit denen der ersten Stufe (Lärmbilanz 2010) verglichen.
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    Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf seine Wirksamkeit für den Umweltschutz - juristisch, planerisch, technisch
    (2018) Hitschfeld, Uwe; Eichenseer, Christoph; Göge, Marc-Stefan; Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH; Höch und Partner Rechtsanwälte mbB; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, Tina
    Für die Energiewende ist der Ausbau der Stromnetze erforderlich. Um diesen zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber das gesetzliche Verfahren zur Genehmigung von Stromnetzen mehrfach geändert. Diese Studie im Auftrag des Umweltbundsamtes untersuchte, ob die Änderungen aus den Jahren 2011 und 2015 wirklich zu einer Beschleunigung des Netzausbaus beitragen und welchen Einfluss sie auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen haben können.
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    Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz
    (Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, Tina
    Öffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht
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    Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben
    (Umweltbundesamt, 2017) Bock, Stephanie; Reimann, Bettina; Abt, Jan; Deutsches Institut für Urbanistik; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, Tina
    Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis des Forschungsvorhabens ćBeteiligungsverfahren bei um-weltrelevanten VorhabenÌ®. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) seit Dezember 2014 in zweijähriger Forschungstätigkeit ausgewählte Beteiligungsprozesse, mit dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben zu erarbeiten. Hierbei war zu berücksichtigen, dass Öffentlichkeitsbetei-ligung verschiedene Akteursgruppen einbindet und sich aus formellen und informellen Verfahren zusammensetzt. Da verbesserte Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten besonders von der Durchführung informeller und frühzeitig eingesetzter Beteiligungsverfahren erwartet werden, liegt der Schwerpunkt auf der Analyse informeller Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Verknüpfung mit formellen Verfahren. Der Bericht zeichnet sich dadurch aus, dass die unterschiedlichen Perspektiven der an Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirkenden Akteure auf ausgewählte, bereits abge-schlossene Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben ermittelt und analysiert werden. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse werden abschließend in Botschaften überführt. Quelle: Forschungsbericht
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    Vorbildliche Bürgerbeteiligung stärken und ausbauen - ein Modellprojekt
    (Umweltbundesamt, 2020) Fischer, Sarah; Neumann, Irene; IFOK GmbH - Institut für Organisationskommunikation, Niederlassung Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Lindenthal, Alexandra
    Die frühzeitige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in umwelt- und stadtentwicklungspolitische Prozesse wird zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung immer öfter eingefordert und praktiziert. Ziel des Modellprojekts war es, die Qualität von Beteiligungsprozessen zu verbessern und die Beteiligungspraxis im Bundesumweltministerium zu stärken. Dazu gehörte es, Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu informieren, gute Beteiligungsprojekte sichtbar zu machen und einen Austausch zwischen Beteiligungsakteuren über Erfolgsfaktoren zu fördern. Dies gelang durch die Anwendung verschiedener Instrumente. Zum einen wurden zwei Wettbewerbe zu vorbildlicher Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit ihnen wurden deutschlandweit vorbildliche Projekte und Institutionen identifiziert und ausgezeichnet, die eine positive Beteiligungskultur vorlebten und zur Verstetigung von Beteiligungsprozessen beitragen. Zum anderen wurde mit drei Fachtagungen in den Jahren 2017, 2018 und 2020 das Engagement im Beteiligungsbereich sichtbar gemacht und der Austausch innerhalb der Beteiligungs-Community im Umweltbereich gefördert. Begleitet wurden diese Aktivitäten durch die Konzeption und Umsetzung einer Dokumentation und zweier Kurzfilme, die einen einfachen Einstieg in das Beteiligungsthema ermöglichen. Um auch die wichtige Zielgruppe der jungen Menschen zu aktivieren und zu beteiligen, wurde des Weiteren ein Planspiel zum Insektenschutz umgesetzt. Mit dem Ziel Bürgerinnen und Bürger den Weg für eine direkte Beteiligung an bundespolitischen Entscheidungen zu ermöglichen, wurde darüber hinaus ein OnlineBeteiligungstool für den Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums konzipiert. Die im Rahmen dieses Modellprojektes durchgeführten Maßnahmen trugen dazu bei, die Bürgerbeteiligung auf Bundesebene voranzubringen. Quelle: Forschungsbericht
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    Lärmbilanz 2020
    (Umweltbundesamt, 2021) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, Matthias
    Das Vorhaben "Lärmbilanz 2020" wertet die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung (LAP) aus. Anschließend wird das gesamte Planungsverfahren analysiert. Zu diesem Zweck wird die Auswertung der Meldungen ergänzt um Literaturrecherchen und Fachgespräche mit Expertinnen und Experten. Seit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht haben die zuständigen Behörden zahlreiche, teilweise sehr unterschiedliche, Erfahrungen mit der Lärmaktionsplanung in Deutschland gesammelt. In vielen Kommunen wurde die Lärmaktionsplanung verstetigt und Erfolge werden sichtbar bzw. hörbar. In anderen Gemeinden macht sich dagegen Ernüchterung breit, vor allem kleinere Kommunen stellen seltener einen LAP auf und entwickeln seltener konkrete Lärmminderungsmaßnahmen als größere Städte. Insgesamt gibt es kaum Fachleute, die sich mit dem Umsetzungsstand der LAP-Maßnahmen zufrieden zeigen. Es geht heute im Kern also vor allem darum, wie die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gestärkt werden kann und wie die Planungsverantwortlichen in die Lage versetzt werden können, vor Ort tatsächlich Lärmminderung zu bewirken. Damit rückt der Planungsprozess stärker in den Fokus. Neben der notwendigen Ressourcenbereitstellung sind hier vor allem auf drei Ebenen Weiterentwicklungen möglich und sinnvoll, die im vorliegenden Bericht ausgearbeitet werden: - bundesweit einheitliche, verbindliche und klarere Vorgaben zur Ausgestaltung der Planung, - Anpassung der Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung bzw. stärkere Unterstützung der zuständigen Behörden, - kontinuierliche und systematische Kommunikation und Informationsangebote. Viele Erkenntnisse der "Lärmbilanz 2020" sind nicht neu, die meisten Optimierungsansätze sind schon länger bekannt. Es gibt daher weniger Erkenntnisdefizite als vielmehr Umsetzungsdefizite, die vor allem auf fehlende politische Prioritäten zurückzuführen sind. Gelingt es, diese Prioritäten anders zu gewichten, könnten ohne wesentliche Mehraufwände innerhalb kurzer Zeit deutlich mehr Menschen lärmentlastet werden als bisher. Quelle: Forschungsbericht