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Veröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019(2019) Löhle, Stephan; Schmiedel, Ute; Bartnik, Sabine; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Oehme, InesGemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG (1) und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2017 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2019 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2017 im vorliegenden Bericht, unterteilt (wie in den Vorjahren) in die bis zum 14. August 2018 geltenden zehn Gerätekategorien. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2017 erfüllt (45,08 %). Auch sämtliche Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie sind erfüllt. (1) Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG) Quelle: Forschungsbericht