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Veröffentlichung Ökologische Vorrangflächen - unverzichtbar für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft!(Umweltbundesamt, 2014)Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel war neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere, „grünere“ GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u.a. aus dem Rückgang und bedenklichen Zustand vieler Artengruppen in der Agrarlandschaft, anhaltend hohen Nährstoffeinträgen in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität ersichtlich. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Einführung einer Ökologisierungskomponente (sogenanntes „Greening“). An diese Unterstützung der „für den Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden“ sind 30 Prozent der Mittel aus der 1. Säule gebunden.Veröffentlichung Schonung von Phosphor-Ressourcen aus Sicht einer nachhaltigen Bodennutzung und des Bodenschutzes(Umweltbundesamt, 2015)Mit Blick auf die Endlichkeit der Ressource Phosphor wird dessen Recycling nunmehr auch von der Politik wahrgenommen. In diesem Kontext mahnt die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) eine ressourceneffiziente Nutzung von Phosphor in der Landwirtschaft an, die sich an der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und dem Schutz ökologischer Bodenfunktionen orientiert. Die KBU fordert eine realistische, fakten- und wissensbasierte Abwägung der Strategien, Chancen und Risiken des künftigen Umgangs mit diesem Nährstoff in Konzepten nachhaltiger Bodennutzung und Ressourcenschonung.Veröffentlichung 5-point programme for sustainable plant protection(Umweltbundesamt, 2016)In recent decades, with EU and national subsidies for farming in Germany, the conventional cultivation of crops has established itself as the basis of an increasingly intensified agriculture and food production. For many crops, a key requirement for this form of production is the intensive application of chemical plant protection products, on which the system is now practically dependent. This is reflected in the assumption that the amount of chemical plant production products currently used and the frequency of their application represents a “necessary minimum” (in German language: “notwendiges Maß”).However, products that protect crops and benefit farmers may have undesirable impacts on nature and the environment. Even for present-day insecticides, herbicides and fungicides, the general principle remains: No effects (i.e. plant protection) without side-effects (i.e. impacts on nature and the environment). In view of the considerable potential environmental threats they pose and because they are applied in large quantities over ample areas of land, plant protection products may only be used if they have successfully undergone strict testing and approval procedures. In Germany, the German Environment Agency (UBA) is responsible for assessing the environmental risks.Veröffentlichung "Agrar- und Ernährungssysteme der Zukunft?"(veröffentlicht 2019)(Umweltbundesamt, 2019)Die Landwirtschaft befindet sich in einem starken Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Die Gesellschaft erwartet von ihr die Produktion von billigen Lebensmitteln, gleichzeitig werden aber die Forderungen nach einer Landwirtschaft, die nur einen geringen ökologischen Fußabdruck aufweist, immer nachdrücklicher. Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) fordert daher eine fundamentale Neuausrichtung unseres Agrarsystems. Für fünf Brennpunkte der Landwirtschaft spricht die KLU konkrete Empfehlungen aus: ländlicher Raum, Nährstoffüberschüsse, Ernährungssystem, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft.Veröffentlichung Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik braucht eine verbindliche und wirkungsvolle Ökologisierung der ersten Säule(2013) Balzer, Frederike; Schulz, Dietrich; Deutschland. UmweltbundesamtIm Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.Veröffentlichung Die Landwirtschaft grüner gestalten(2015) Deutschland. UmweltbundesamtDas Dokument enthält alle KLU-Stellungnahmen, die bereits veröffentlicht wurden.Veröffentlichung Umweltverträgliche Biogaserzeugung(2014) Kommission Landwirtschaft beim Umweltbundesamt; Deutschland. UmweltbundesamtIm Bereich der Energieerzeugung aus Biogas hat die Förderpolitik der vergangenen Jahre zweifellos unerwünschte agrarökologische Fehlentwicklungen verursacht. Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) war hier in der Tat dringender Korrekturbedarf gegeben.
Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Novellierung der Düngeverordnung(2014) Kommission Landwirtschaft beim Umweltbundesamt; Deutschland. UmweltbundesamtDie hohen Einträge reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt beschäftigen Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten. Zu den Folgen gehören Versauerung und Eutrophierung der Küstengewässer, der Oberflächen- und Grundwasserkörper sowie von Böden, die Beschleunigung des Klimawandels und der Rückgang von Pflanzen- und Tierarten, die an nährstoffarme (oligotrophe) Verhältnisse angepasst sind (Biodiversitätsverlust). Die KLU teilt die Auffassung und die Begründung der EU-KOM, dass die sich derzeit abzeichnende "moderate" Novellierung der DüV nicht ausreichen wird, um den flächendeckenden "guten Zustand" der Gewässer zu erreichen. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass es erhebliche Vollzugsdefizite bei der DüV gibt, die deren Wirksamkeit entsprechend herabsetzen und die es daher zu beheben gilt.
Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Biocides(2015) Deutschland. UmweltbundesamtThe intended use of biocides is to kill, to destroy or to deter living organisms. Undesirable effects on environment and health are thus likely to occur. This is true even if products are authorised, because the aim of the authorisation procedure is for every single product to keep these effects below an unacceptable level, not to eliminate the effects as a whole. The same rationale underlies the Directive 2009/128/EC on the sustainable use of pesticides. Therefore this Directive provides a frame for sustainable overall use of pesticides, complementing the authorisation of individual products according to the Regulation (EC) No 1107/2009 concerning the placing of plant protection products on the market. From our point of view, a comparable approach aiming at reducing risks from the use of biocides is appropriate for biocides, too. The Federal Environment Agency of Germany (UBA) conducted two research projects for further elaborating the approach1. This position paper contains the conclusions which UBA draws from these research projects and the corresponding discussions over the last six years. The objective of this paper is to provide the European Commission with our conclusions and to encourage their consideration in the context of the upcoming report required according to Article 18 of regulation (EU) No 528/2012. Corresponding to the competence of the Federal Environment Agency, the proposals focus on the environmental aspects of the use of biocides.
Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Biozide(2015) Deutschland. UmweltbundesamtDer Zweck von Bioziden ist es, Organismen zu töten, zu zerstören oder abzuschrecken. Dass durch ihre Anwendung auch unbeabsichtigte negative Effekte auf die Umwelt oder die Gesundheit auftreten, ist deshalb wahrscheinlich. Auch die Zulassung von Biozidprodukten kann nicht verhindern, dass diese unerwünschten Wirkungen weiterhin auftreten können. Das Ziel der Produktzulassung ist lediglich, die Wirkungen der einzelnen Produkte unterhalb eines akzeptablen Levels zu halten, nicht aber, die Effekte als Ganzes zu verhindern. Der gleiche Grundgedanke liegt der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zugrunde. Die Richtlinie enthält deshalb einen Rahmen für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, zusätzlich zur Zulassung einzelner Produkte nach der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Aus unserer Sicht ist für Biozide ein vergleichbarer Ansatz angemessen, um Risiken aufgrund ihrer Verwendung zu mindern. Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei Forschungsprojekte durchgeführt, um diesen Ansatz auszuarbeiten1. Dieses Positionspapier enthält nun die Schlussfolgerungen, die das UBA aus diesen beiden Forschungsvorhaben und den dazugehörigen Diskussionen aus den letzten sechs Jahren zieht. Das Ziel dieses Papiers ist es, der EU Kommission unsere Schlussfolgerungen mitzuteilen, in der Hoffnung, dass sie in den anstehenden Bericht der EU Kommission nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 528/2012 einfließen. Aufgrund der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes liegt der Fokus der Vorschläge auf Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.
Quelle: Verlagsinformation