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Veröffentlichung Implementierung der ab dem Berichtsjahr 2013 gültigen IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories 2006 in die Inventarerhebung fluorierter Treibhausgase (HFKW, FKW, SF6, NF3)(Umweltbundesamt, 2015) Gschrey, Barbara; Schwarz, Winfried; Kimmel, Thomas; Öko-Recherche, Büro für Umweltforschung und -beratung (Frankfurt, Main); Deutschland. Umweltbundesamt; Martens, KerstinAls Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, jährlich Emissionsdaten von Treibhausgasen an das UN-Klimasekretariat zu berichten. Der Berichtspflicht unterliegen auch die fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW und SF6 ("F-Gase"). Der vorliegende Bericht stellt die Anforderungen an die Berichterstattung von F-Gas-Emissionen entsprechend der neuesten Vorgaben der UNFCCC Reporting Guidelines sowie der methodischen Anleitungen der 2006 IPCC Guidelines jeweils im Vergleich zu den bisher gültigen Anforderungen dar. Für die bisher angewendeten Berechnungs- und Erhebungsmethoden der Emissionsberichterstattung werden Änderungen und Aktualisierungen vorgeschlagen. Neue (Unter-)Quellgruppen von F-Gas-Emissionen, etwa ORC-Anlagen und Wärmeüberträger, werden in das Emissionsinventar integriert. Auch neu zu berichtende F-Gase (z.B. HFKW-245fa, HFKW-365mfc, NF3) werden ausführlich hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Anwendungen beschrieben. Emissionen für alle neuen F-Gase werden für den Zeitraum ab 1990 abgeschätzt. Darüber hinaus werden die Stoffgruppen der perfluorierten Polyether und der Hydrofluorether erstmals in ihren Anwendungen in Deutschland beschrieben. Die produzierten, importierten und exportierten Mengen dieser Stoffe werden nach der Überarbeitung der europäischen F-Gase-Verordnung von Unternehmen berichtet. Die Veränderungen für das deutsche F-Gas-Inventar werden abschließend im Überblick dargestellt.
Quelle:ForschungsberichtVeröffentlichung Maßnahmen zur Verbesserung der Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien ohne halogenierte Stoffe vor dem Hintergrund der Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006(2015) Öko-Recherche, Büro für Umweltforschung und -beratung (Frankfurt, Main); Öko-Institut; Deutschland. UmweltbundesamtDie Emissionen fluorierter Treibhausgase (HFKW, FKW, SF6) konnten durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 stabilisiert werden. Für eine darüber hinaus angestrebte Reduzierung war eine Überarbeitung der Verordnung erforderlich, die in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgte. Eine Neufassung wurde im April 2014 verabschiedet (Verordnung (EU) Nr. 517/2014). Dieses Vorhaben hat die Arbeit des Umweltbundesamtes während des Überarbeitungsprozesses unterstützt. Mittels Literaturauswertung identifizierte Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien in verschiedenen Anwendungen sind in Übersichtstabellen aufgelistet und in ihrer Relevanz bewertet.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Klimaschonende Klimatisierung (Heizen und Kühlen) mit natürlichen Kältemitteln - Konzepte für Nichtwohngebäude mit Serverräumen/Rechenzentren(2016) Ecofys Germany GmbH; Deutschland. UmweltbundesamtIm Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die klimaschonende Klimatisierung von Nichtwohngebäuden untersucht. Im Fokus der Untersuchung stand dabei die Klimatisierung von Serverräumen und Rechenzentren mit natürlichen Kältemitteln. Insbesondere sollten dabei integrale Konzepte betrachtet werden, die nicht nur isoliert auf den Kühlenergiebedarf abzielen. Anhand von Systembetrachtungen wurden ganzheitliche Lösungen, die den Gesamtenergiebedarf (inklusive Heizung und Belüftung) und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen reduzieren, entwickelt.Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Dezentrale steckerfertige Kühlgeräte:Vergleich von Energieeffizienz, Sicherheit, Kosten und Zuverlässigkeit sowie Bewertung der Marktverfügbarkeit von Geräten ohne fluorierte Kältemittel als Basis für die Revision der Verordnung (EG) 842/2006(Umweltbundesamt, 2014) Kauffeld, Michael; Prof. Dr.-Ing. Michael Kauffeld; Deutschland. Umweltbundesamt; Becken, KatjaDiese Studie aktualisiert die im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens "Vergleichende Bewertung der Klimarelevanzvon Kälteanlagen und -geräten für den Supermarkt", FKZ 206 44 300, erhobenen Daten zusteckerfertigen Kühlgeräten ohne fluorhaltige Kältemittel im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie.Es werden die momentanen Entwicklungen und Trends beschrieben sowie die technischen undsicherheitstechnischen Rahmenbedingungen dargestellt. Insbesondere Geräte mit Kohlenwasserstoffenals Kältemittel und einer Kältemittelfüllmenge bis zu 150 g sind für viele Anwendungen verfügbar. DieseGeräte erzielen in der Regel eine bessere Energieeffizienz als vergleichbare Geräte mit fluorierten Kältemitteln.Einzelne Anwender scheuen die Brennbarkeit der Kohlenwasserstoffkältemittel und verwendendeshalb CO2 als Kältemittel. Bei moderaten Umgebungstemperaturen sind auch Geräte mit diesem Kältemittelenergieeffizient. Neben den steckerfertigen Kühlgeräten im Lebensmitteleinzelhandel und derGastronomie werden auch steckerfertige Geräte in anderen Bereichen kurz beschrieben.Insgesamt zeigt die Recherche, dass im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie insbesondereim Bereich kleiner Kälteleistungen vermehrt Geräte ohne halogenierte Kältemittel eingesetzt werdenund die Zahl der steckerfertigen Geräte, die heute nur mit halogenierten Kältemitteln am Markt verfügbarsind, abnimmt. Steckerfertige Geräte, die außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels und der GastronomieVerwendung finden, verwenden nach wie vor überwiegend halogenierte Kältemittel. Gleichzeitigwäre es durch entsprechende Kreislaufoptimierung möglich, die Füllmenge an Kohlenwasserstoff-Kältemitteln auf ca. 50 g/kW zu reduzieren. Damit wären dann bis zu 3 kW mit 150 g KW-Kältemittel ineinem Kältekreislauf ohne besondere Anforderungen an den Aufstellraum möglich; bzw. bis zu 20 kWKälteleistung bei 1 kg Füllmenge realisierbar, was für alle bekannten steckerfertigen Geräte reichenwürde. Bei Kohlenwasserstoff-Füllmengen über 150 g sind nach derzeitigen Regelungen Einschränkungenin Bezug auf die entsprechende Größe des Aufstellraumes zu beachten. Alternativ bietet sich beieinigen Anwendungen die Verwendung von CO2 als nicht brennbares Kältemittel an, wenn durch entsprechendeVorkehrungen die Energieeffizienz mindestens auf das Niveau von Geräten mit halogenhaltigen Kältemitteln gehoben werden kann.Quelle: Forschungsbericht