Climate Change

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    Veröffentlichung
    Projektionsbericht 2023 für Deutschland
    (Umweltbundesamt, 2023)
    Der deutsche Projektionsbericht 2023 beschreibt die projizierte Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in einem Mit-Maßnahmen-⁠Szenario⁠ (MMS) sowie in einem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) für die Jahre 2023 bis 2050. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠Landnutzung⁠, ⁠LULUCF⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der Unterteilung in Emissionen unter der europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) und dem europäischen Zertifikathandel (EU-ETS 1).Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 wird in beiden Szenarien nicht erreicht. Die Gesamtlücke zu den Zielen bis zum Jahr 2030 beträgt 331 Mio. t CO2-Äquivalente (MMS) und 194 Mio. t CO2-Äquivalente (MWMS).
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    Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung
    (Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Wehnemann, Kai
    Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung der Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand Januar 2020) vorgenommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht in der Schätzung berücksichtigt. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht
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    Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG
    (Umweltbundesamt, 2021) Scheuing, Hannah; Müller, Thorsten; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt
    Durch die Einführung des KSG sollte die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordiniert und gesteuert sowie ein übergreifender Rahmen für bestehende oder noch zu ergreifende Einzelmaßnahmen geschaffen werden, durch die letztendlich die Emissionsreduktionsziele erreicht werden. Das Kurzgutachten untersucht am Beispiel des Zusammenspiels zwischen dem KSG und der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch das EEG 2021, wie sich die Ziele dieses übergreifenden Rahmens mit den zu dessen Ausfüllung aufgestellten Zielen der Fachgesetze verhalten. Dabei werden im Rahmen des Gutachtens sowohl die Zieldefinitionen als auch die in beiden Gesetzen verankerten Zielkontrollmechanismen untersucht. Das Kurzgutachten vergleicht die Regelungen in den Gesetzen und untersucht diese auf bestehende Verknüpfungen. Die hierdurch gezogenen Schlüsse können - unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Besonderheiten - auch auf die Verbindung des KSG zu anderen Einzelmaßnahmen übertragen werden. Quelle: Forschungsbericht
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    Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase
    (Umweltbundesamt, 2021) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Kahles, Markus; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, Max
    Ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken in einem Ausschreibungssystem adressieren. Dies kann den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Die Förderung müssten die Bürgerenergiegesellschaften zurückzahlen, wenn ihr Gebot in den Ausschreibungen erfolgreich ist. Im Rahmen des Förderprogramms kann eine kostenlose Beratung dazu führen, dass Bürgerenergiegesellschaften umsetzbare Projekte planen und größere Aussichten auf einen Zuschlag haben. Die zuständige Beratungsstelle kann dabei klarstellen, wer die Förderung erhält und wie hoch die Chancen sind, dass die finanziellen Mittel zurückfließen. Diese Studie untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden sollte. Das Instrument wird in den Kontext anderer Instrumente zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet, um herauszufinden, ob andere Instrumente geeigneter für den Erhalt der Akteursvielfalt wären. Bestehende Beispiele dieser Förderform werden dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
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    Die Rolle der CO2-Bepreisung im Instrumentenmix für die Transformation im Gebäudesektor
    (Umweltbundesamt, 2022) Braungardt, Sibylle; Köhler, Benjamin; Bürger, Veit; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Zschüttig, Hans; Gibis, Claudia
    Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt für das Jahr 2030 sektorale Ziele für die Minderung der Treibhausgasemissionen fest, um die Erfüllung der nationalen Klimaziele sowie der Verpflichtungen im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung zu gewährleisten. Der Gebäudesektor wird sein Sektorziel mit dem bestehenden Politikrahmen voraussichtlich nicht erreichen. Als zentrales Instrument zur Unterstützung der Zielerreichung wurde die CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Die vorliegende Studie analysiert, inwiefern die CO2-Bepreisung im Zusammenspiel mit den bestehenden Instrumenten zur Zielerreichung beitragen kann. Dazu werden zunächst anhand einer Szenarioanalyse zentrale Handlungsfelder für die Zielerreichung im Gebäudesektor identifiziert. Im Anschluss wird der Wirkmechanismus der CO2-Bepreisung in der Wechselwirkung mit einer Auswahl an weiteren Politikinstrumenten untersucht. Zuletzt erfolgt eine Einordnung der quantitativen Wirkung einer CO2-Bepreisung anhand von empirischen Erkenntnissen zu Preiselastizitäten im Gebäudesektor. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für die Zielerreichung im Gebäudesektor neben der CO2-Bepreisung als einem zentralen Politikinstrument ein ambitionierter Instrumentenmix notwendig ist. Quelle: Forschungsbericht
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    Die Rolle der CO2-Bepreisung im Instrumentenmix für die Transformation im Verkehrssektor
    (Umweltbundesamt, 2022) Zimmer, Wiebke; Blanck, Ruth; Kreye, Konstantin; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Zschüttig, Hans; Gibis, Claudia
    Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt für das Jahr 2030 sektorale Ziele für die Minderung der Treibhausgasemissionen fest, um die Erfüllung der nationalen Klimaziele sowie der Verpflichtungen im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung zu gewährleisten. Der Verkehrssektor wird sein Sektorziel mit dem bestehenden Politikrahmen voraussichtlich nicht erreichen. Als zentrales Instrument zur Unterstützung der Zielerreichung wurde die CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Die vorliegende Studie analysiert, inwiefern die CO2-Bepreisung im Zusammenwirken mit bestehenden und neuen Instrumenten zur Zielerreichung beitragen kann. Dazu werden zunächst anhand einer Szenarioanalyse zentrale Handlungsfelder für die Zielerreichung im Verkehrssektor identifiziert. Im Anschluss wird der Wirkmechanismus der CO2-Bepreisung in der Wechselwirkung mit einer Auswahl an weiteren Politikinstrumenten untersucht. Zuletzt erfolgt eine Einordnung der quantitativen Wirkung einer CO2-Bepreisung anhand von empirischen Erkenntnissen zu Preiselastizitäten im Verkehrssektor. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für die Zielerreichung im Verkehrssektor neben der CO2-Bepreisung ein ambitionierter Instrumentenmix notwendig ist. Quelle: Forschungsbericht
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    THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der EU-Effort Sharing Decision im Projektionsbericht 2019
    (Umweltbundesamt, 2022) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, Kai
    Der Projektabschlussbericht stellt die Ergebnisse der im Projekt erstellten Arbeiten dar. Der Projektionsbericht 2019 enthält eine Schätzung der Treibhausgasemissionen von 2020 bis 2035 basierend auf den Maßnahmen, die bis 31. August 2018 verabschiedet worden sind. Bis 2020 wird eine Treibhausgasemissionsminderung um 33 % gegenüber 1990 erreicht, bis 2030 um etwa 42 % und bis 2035 um gut 44 %. Der Projektionsbericht wird gemäß internationaler Konventionen dargestellt. Im Teilbericht "Projektionsbericht 2019 für Deutschland - Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans" werden die Ergebnisse in der Struktur des Klimaschutzplans bzw. des Bundes-Klimaschutzgesetzes dargestellt. Im Oktober 2019 beschloss die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Im Teilbericht "Klimaschutzprogramm 2030 - Gesamtabschätzung (Kurzbericht)" wird die Minderungswirkung des Programms abgeschätzt und in Form eines Kurzberichts dargestellt. Im Referenzszenario wird bis 2030 eine Treibhausgasemissionsminderung von 41,2 % und bis 2035 von 44,1 % im Vergleich zu 1990 abgeschätzt. Für das Klimaschutzprogramm 2030 ergibt sich eine gesamte Treibhausgasminde rung von 51,0 % bis 2030 bzw. 59,6 % bis 2035. Im Teilbericht "Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung" wurde die Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 in einem umfassenden Bericht dokumentiert. Im Teilbericht ââą ÌKlimaschutzbeitrag verschiedener CO2-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie" wurde untersucht, wie sich verschiedene CO2-Preisspfade im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Ziel erreichung im Jahr 2030 auswirken. "In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 [...] eingehalten [...]. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 gel tenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesek tor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. [...] Durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken [...] werden je nach Sensitivität [jedoch] bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissio nen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen" (Öko-Institut et al. 2022). Quelle: Forschungsbericht