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Veröffentlichung Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und Analysen(Umweltbundesamt, 2024) Zerzawy, Florian; Runkel, Matthias; Loock, Hana van; Kemmler, Andreas; Maur, Alex auf der; Schmid, Fabian; Zschüttig, HansHier wird in Kürze der Forschungsbericht "Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und Analyse. Grundlagen für den zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG im Jahr 2024" veröffentlicht.Veröffentlichung Veröffentlichung Veröffentlichung EU ETS up to 2030: adjusting the cap in light of the IPCC1.5˚C special report and the Paris Agreement(Umweltbundesamt, 2020) Zaklan, Aleksandar; Wachsmuth, Jakob; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Gibis, Claudia; Weiß, JanWir leiten ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles EU-ETS-Budget auf Basis von Kosteneffizienzkriterien her mit dem Ziel, die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 bis 66% auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und übersetzen es in einen Pfad der CapReduktion. Unsere Berechnungen ergeben ein Budget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS für 2016-2050. Unter aktuellen ETS-Parametern werden bis 2030 bereits ca. 25 Gt CO2e verbraucht. Wir zeigen, dass die kumulierten THG-Emissionen von ETS-Sektoren in den beiden ehrgeizigsten 1,5-Grad-Szenarien der Strategischen Vision der EU-Kommission bis 2050 33 Gt CO2e betragen und damit etwa 10% höher liegen als unser optimistisches kosteneffizientes Budget. Das Einhalten des EU-ETS-Budgets bis 2050 unter den aktuellen Parametern für 2030 würde demnach drastische - und wahrscheinlich unrealistische - zusätzliche Anstrengungen nach 2030 erfordern. Ein glaubwürdigerer Emissionspfad kann durch ein kosteneffizientes Szenario erreicht werden, bei dem das Cap bis 2030 um 61% abgesenkt wird, im Vergleich zu 2005, was einem LRF von 4,0% für 2021-2030 entspricht (5,8%, wenn der LRF erst 2026 angepasst werden kann). Ein erster Schritt, um das ETS Cap mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, ist die Potenziale für zusätzliche THG-Einsparungen zu nutzen, die sich aus kürzlich erhöhten EU-Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergeben. Dazu müsste das Reduktionsziel für die ETS-Sektoren bis 2030 von derzeit 43% auf mindestens 50% im Vergleich zu 2005 angehoben werden. Dies entspricht einem linearen Kürzungsfaktor (LKF) von 2,9% für 2021-2030 oder 3,5%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 geplanten nationalen Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bieten weitere Anpassungspotenziale. Wenn Kapazitäten vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, könnten die Emissionen in ETSSektoren bis 2030 um 57% sinken, was unserem kosteneffizienten Szenario nahe kommt und somit einem LKF von 3,6% für 2021-2030 bzw. 4,9%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Siedlungsflächenprojektion 2045(Umweltbundesamt, 2020) Behmer, Julian; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Schauser, InkeIm Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde für die Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse 2021 des Behördennetzwerks Klimawandel und Anpassung drei Landnutzungsprojektion erstellt. Dabei sind hochauflösende Landnutzungsprojektionen mit Schwerpunkt Siedlungsflächenprojektion (Raster von 100x100 m) in Fünf-Jahres-Schritten bis 2045 entstanden. Sie ermöglichen eine kleinräumige Analyse unabhängig von administrativen Grenzen. Basierend auf den Ergebnissen des PANTA RHEI Regio Modells der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung wurden drei Szenarien (Stabilität, Trend, Dynamik) berechnet. Für die Landnutzung bis zum Jahr 2045 ergibt sich daraus deutschlandweit je nach Szenario eine moderate bis starke Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen, eine leichte Zunahme der Waldund naturnahen Flächen und eine leichte Abnahme der landwirtschaftlichen Flächen. Je nach Region und Gemeinde unterscheidet sich die projizierte Entwicklung der Landnutzung erheblich. Demnach könnte die Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2045 insbesondere in den Gemeinden im Umland der großen Metropolen deutlich wachsen, während die eigentlichen Metropolen nur ein moderates und die ländlichen Gemeinden in Mittel- und Ostdeutschland nur ein geringes Wachstum verzeichnen würden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs(Umweltbundesamt, 2020) Metzger, Jochen; Kelm, Tobias; Fuchs, Anna-Lena; Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, MatthiasAb dem Jahr 2021 endet für die ersten Anlagen die Förderdauer des EEG. Bei vielen PV-Anlagen ist zu erwarten, dass diese umgerüstet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, bei einigen Anlagen wird jedoch die Volleinspeisung fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin die Notwendigkeit zur Netzeinspeisung von Strom aus PV-Weiterbetriebsanlagen, einerseits für Volleinspeiseanlagen, bei denen keine Möglichkeit zur Eigenversorgung besteht sowie andererseits für Überschussstrom bei Eigenversorgungsanlagen. Die derzeitige Regelung des EEG bietet als Möglichkeit zur Stromeinspeisung für Anlagen nach Förderende lediglich die Möglichkeit der sonstigen Direktvermarktung. Bei den ab 2021 in die Weiterbetriebsphase laufenden PV-Anlagen handelt es sich jedoch zu einem weit überwiegenden Anteil um sehr kleine bis kleine Anlagen, so dass es fraglich ist, ob die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms wirtschaftlich darstellbar ist. Ziel der vorliegenden Kurzstudie ist es deswegen, die Wirtschaftlichkeit der sonstigen Direktvermarktung bei PV-Anlagen nach Förderende zu bewerten und Optionen einer möglichen vereinfachten Abnahmeregelung für Strom aus diesen Anlagen zu entwickeln und zu analysieren. Dazu erfolgt zunächst eine quantitative Analyse der bis zum Jahr 2026 vom Förderende betroffenen Anlagen und deren Stromerzeugung bzw. -einspeisung. Daran anschließend wird die rechtliche Situation der Stromeinspeisung nach Förderende erörtert und es erfolgt eine Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen der sonstigen Direktvermarktung. Basierend auf diesen Ergebnissen werden die derzeitigen Entscheidungsoptionen aus Sicht der Anlagenbetreiber verdeutlicht und es werden Varianten zur Ausgestaltung einer vereinfachten Stromabnahmeregelung vorgestellt und bewertet. Abschließend wird die rechtliche Umsetzbarkeit einer Marktwertdurchleitung geprüft. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 (Kurzbericht)(Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, KaiDie Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermitt-lungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 vorgenommen. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Kurzbericht stellt die Hauptergebnisse und wesentliche Treiber dar. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und harmonisierten Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Background Paper: Key mitigation options to close the global 2030 ambition and action gap(Umweltbundesamt, 2020) Fuentes Hutfilter, Ursula; Attard, Marie-Camille; Wilson, Ryan; Climate Analytics Australia; Climate Analytics; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Auerochs, Hannah; Berger, Juliane; Fee, Eric; Maharjan, PraptiUm das Langfrist-Temperaturziel des Paris-Abkommens zu erreichen, muss die Ambitions- und Aktionslücke geschlossen werden, die zwischen Paris-Abkommen konsistenten Emissionspfaden und den Emissionspfaden mit heute bestehenden Zielen und Maßnahmen für das Jahr 2030 besteht. G20-Staaten nehmen eine Schlüsselrolle ein, um diese notwendige Steigerung von Klimaschutzambition zu erreichen: Mit ihrer wirtschaftlichen Macht und kollektivem Wohlstand sowie ihrem Einfluss auf Investitionen, Technologieentwicklung und Finanzflüsse. Mit diesem Bericht wird ein Überblick über Minderungsoptionen vorgelegt, die in der aktuellen Literatur analysiert wurden und die dazu beitragen können, die Ambitionslücke zu schließen. Auf dieser Grundlage können zentrale Politikfelder und vielversprechende Optionen für zwischenstaatliche Zusammenarbeit zwischen G20-Staaten und möglicherweise weiteren Akteuren identifiziert werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022(Umweltbundesamt, 2021) Jörß, Wolfram; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Buchner, LisaDer vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Steckbriefe kommunaler Klimaschutzpotenziale(Umweltbundesamt, 2022) Paar, Angelika; Bergk, Fabian; Dingeldey, Miriam; Institut für Energie- und Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Sieck, LizziIn diesem Berichtsteil werden die Ergebnisse der qualitativen Analysen zu kommunalen Klimaschutzmaßnahmen und -handlungsfeldern in Form von Steckbriefen zusammengefasst. Die Steckbriefe zeigen auf, welche Maßnahmen freiwillig oder im Rahmen bestehender Pflichten umgesetzt werden. Es werden verschieden Ambitionsstufen des kommunalen Klimaschutzhandelns dargestellt. Insofern wurde im Rahmen der 20 erarbeiteten Steckbriefe sichtbar, dass kommunaler Klimaschutz in keinster Weise in Fachgesetzen adäquat adressiert wird und dass nahezu alle Möglichkeiten freiwilliger Natur sind. Möglichkeiten können kaum ausgenutzt werden, wegen fachlicher und personeller Engpässe. Werden Fachgesetze mit Klimaschutzkriterien angereichert, wird der für Kommunen entstehende personelle Mehraufwand nicht vergütet oder finanziell ausgeglichen. Quelle: Foschungsbericht