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Veröffentlichung Verteilung der Netzkosten der Energiewende(Umweltbundesamt, 2025) Vogel, Moritz; Bauknecht, Dierk; Dünzen, Kaya; Klarmann, Tobias; Hilpert, Johannes; Umweltbundesamt; Werlein, Max; Futterlieb, MatthiasDer Kurzbericht geht der Frage nach, wie regionale Unterschiede bei den Stromnetzentgelten fairer verteilt werden könnten. Ausgangspunkt ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur zum teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten, welche in einigen Verteilnetzgebieten durch den Anschluss erneuerbarer Energien entstehen. Dieser Schritt trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Netzkosten bei, eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Dazu werden drei Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur vorgestellt, die hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet werden. Im Ergebnis steht die Empfehlung, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben.Veröffentlichung Bestandsaufnahme und orientierende Bewertung dezentraler Energiemanagementsysteme(2017) Bauknecht, Dierk; Bürger, Veit; Ritter, David; Öko-Institut; Dr. Langniß - Energie & Analyse; Deutschland. Umweltbundesamt; Niederle, WernerMit der steigenden Nutzung der Photovoltaik und Speichertechniken sowie der Digitalisierung und Vernetzung dieser Anlagen werden zunehmend neuartige Konzepte für die elektronische Regelung der Strom- und Wärmeversorgung in Wohngebäuden und -quartieren angeboten Ń dezentrale Energiemanagementsysteme (EMS). Die Untersuchung bewertet qualitativ und beispielhaft eine repräsentative Auswahl der angebotenen EMS hinsichtlich möglicher Wirkungen auf das Stromnetz, die Flexibilität im System, den Energieverbrauchs und die Steuerung der Komplexität des Energiesystems. Außerdem werden relevante ökologische und soziale Nachhaltigkeitsindikatoren für die Bewertung der EMS dargestellt. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau(Umweltbundesamt, 2020) Wegner, Nils; Kahles, Markus; Bauknecht, Dierk; Stiftung Umweltenergierecht; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Plappert, Marie-Luise; Werlein, MaxDie in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen(Umweltbundesamt, 2020) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Ritter, David; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, MaxUm das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster kann sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssen. Diese Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen. Rechtliche Aspekte sowie bereits bestehende und geplante Solar-Pflichten werden dabei berücksichtigt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase(Umweltbundesamt, 2021) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Kahles, Markus; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, MaxEin Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken in einem Ausschreibungssystem adressieren. Dies kann den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Die Förderung müssten die Bürgerenergiegesellschaften zurückzahlen, wenn ihr Gebot in den Ausschreibungen erfolgreich ist. Im Rahmen des Förderprogramms kann eine kostenlose Beratung dazu führen, dass Bürgerenergiegesellschaften umsetzbare Projekte planen und größere Aussichten auf einen Zuschlag haben. Die zuständige Beratungsstelle kann dabei klarstellen, wer die Förderung erhält und wie hoch die Chancen sind, dass die finanziellen Mittel zurückfließen. Diese Studie untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden sollte. Das Instrument wird in den Kontext anderer Instrumente zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet, um herauszufinden, ob andere Instrumente geeigneter für den Erhalt der Akteursvielfalt wären. Bestehende Beispiele dieser Förderform werden dargestellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen(Umweltbundesamt, 2021) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Krieger, Susanne; Öko-Institut; Deutschland. UmweltbundesamtDie Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den letzten Jahren erheblich zurück gegangen, während der Kostenrückgang zur Errichtung der Anlagen deutlich abflachte. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen bis 100 kWp nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Wenn der ungleichmäßigen Entwicklung von Vergütung und Kosten nicht entgegengewirkt wird, werden bis Mitte 2022 viele der untersuchten Anlagen auch mit einer Eigenverbrauchsnutzung nicht mehr wirtschaftlich sein. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf des Degressionsmechanismus, sodass dieser gegenüber seiner bisherigen Kernfunktion (Kostendeckelung) neu justiert wird, um einen hohen PV-Zubau zu garantieren. Damit außerdem auch PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch wieder zu dem benötigten Zubau beitragen können, müsste zusätzlich zur Anpassung des Degressionsmechanismus ein Zuschlag auf den Vergütungssatz implementiert werden. Hausbesitzer und Installateure sollten PV-Anlagen nicht mehr am Eigenverbrauchsanteil, sondern am vorhandenen Dachpotenzial auslegen, sodass dieses vollständig genutzt wird. Insgesamt muss der Fokus verstärkt auf den Beitrag zur Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems gelegt werden und weniger auf das eigene Haus als abgeschlossenen Stromkosmos. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Energy sharing(Umweltbundesamt, 2023) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Fietze, Daniela; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, MatthiasUnter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: Forschungsbericht