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    EU Workshop on Non-Chemical Alternatives for Rodent Control (NoCheRo)
    (2019) Deutschland. Umweltbundesamt; EU Workshop on Non-Chemical Alternatives for Rodent Control (NoCheRo) (Brussels : 2018); Fischer, Juliane; Friesen, Anton; Hein, Susanne; Schmolz, Eric; Wieck, Stefanie
    In November 2018, an EU workshop on non-chemical alternatives for rodent control was held in Brussels. The overall goal was to take the next step into the direction of rodent control with less risks for the environment and human health. During the workshop, it became evident that rodent traps are already viable alternatives to rodenticides in professional rodent control. However, the lack of criteria for their assessment is hindering the establishment of traps as a first choice control measure and their recognition as non-chemical alternatives within the comparative assessment for (anticoagulant) rodenticides under the EU Biocides Legislation. It was thus decided to initiate a working party. Its tasks should be to define criteria for the assessment and certification of traps and to draft a testing guideline. A broader range of experts is expected to discuss a draft testing guidelines in a follow-up workshop in 2020. Quelle: Bericht
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    Veröffentlichung
    2nd EU workshop on non-chemical Alternatives for rodent control (NoCheRo)
    (Umweltbundesamt, 2020) Friesen, Anton; Geduhn, Anke; Schlötelburg, Annika; Schmolz, Erik; Deutschland. Umweltbundesamt
    Der zweite Workshop zu nicht-chemischen Alternativen in der Nagetierbekämpfung (NoCheRo) wurde von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission und dem Umweltbundesamt organisiert. Beim ersten Workshop im November 2018 in Brüssel wurden Nagetierfallen als bereits integraler Bestandteil der professionellen und modernen Schädlingsbekämpfung identifiziert. Es wurde jedoch festgestellt, dass fehlende Kriterien und Testmethoden zur Bewertung der Wirksamkeit und tierschutzgerechten Wirkweise von Fallen ein Hindernis für ihre Bewertung als geeignete Alternativen zu (antikoagulanten) Rodentiziden darstellt und die Etablierung als Schädlingsbekämpfungsmethode auf dem Markt erschwert. Das Ergebnis des ersten Workshops war die Gründung einer Arbeitsgruppe mit Experten von Behörden, Schädlingsbekämpfungsindustrie und wissenschaftlichen Einrichtungen, die einen Leitfaden zur Prüfung von Nagetierfallen erstellen sollten. Für die Definition von Bewertungskriterien wurden mehrere internationale Teststandards zur tierschutzgerechten Wirkweise bei Tötungsfallen einbezogen. Darüber hinaus wurden Kriterien und Methoden für die Wirksamkeitsbewertung aufgenommen, die nicht in den bestehenden internationalen Testprotokolle berücksichtigt sind. Wo es möglich war, wurde der Leitfadenentwurf an den Leitfaden für die Wirksamkeitsbewertung von Rodentiziden (BPR Volume II Efficacy - Assessment and Evaluation, part PT 14 rodenticides, 2018) angelehnt. Ein erster Entwurf des Leitfadens für die Prüfung von Schlagfallen wurde im Rahmen des zweiten Workshops den Vertretern der EU-Behörden für Biozide, der Europäischen Kommission, Wissenschaftlern, NGOs und der Industrie vorgestellt um Mängel des Entwurfs zu identifizieren. Das Feedback zum Entwurf des Leitfadens war generell positiv. Die Diskussion stellte einige Aspekte heraus, die noch einer detaillierteren Ausarbeitung bedürfen, wie etwa die Haltbarkeit und Lebensdauer von Fallen, Auswirkungen auf Nicht-Zieltiere, der Einfluss des Köders in der Wirksamkeitsbewertung und die gute fachliche Anwendung in der Fallenanwendung. Die Expertenarbeitsgruppe wird diese Aspekte ausarbeiten und verbessern. Quelle: 2nd EU workshop on non-chemical Alternatives for rodent control (NoCheRo) : Report on the 2nd NoCheRo Workshop (Brussels, 05th February 2020) / by Anton Friesen [and three others] (German Environment Agency). - Report completed in: April 2020. - Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, July 2020. - 1 Onlineressource (20 Seiten). - Online-Ausgabe; Dateigröße / Dateiumfang: 329,63 KB. - (Dokumentationen / Umweltbundesamt / Herausgeber: Umweltbundesamt ; 2020/03) , Seite 5-6 Quelle: Verlagsinformation