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Veröffentlichung Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs(Umweltbundesamt, 2020) Metzger, Jochen; Kelm, Tobias; Fuchs, Anna-Lena; Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, MatthiasAb dem Jahr 2021 endet für die ersten Anlagen die Förderdauer des EEG. Bei vielen PV-Anlagen ist zu erwarten, dass diese umgerüstet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, bei einigen Anlagen wird jedoch die Volleinspeisung fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin die Notwendigkeit zur Netzeinspeisung von Strom aus PV-Weiterbetriebsanlagen, einerseits für Volleinspeiseanlagen, bei denen keine Möglichkeit zur Eigenversorgung besteht sowie andererseits für Überschussstrom bei Eigenversorgungsanlagen. Die derzeitige Regelung des EEG bietet als Möglichkeit zur Stromeinspeisung für Anlagen nach Förderende lediglich die Möglichkeit der sonstigen Direktvermarktung. Bei den ab 2021 in die Weiterbetriebsphase laufenden PV-Anlagen handelt es sich jedoch zu einem weit überwiegenden Anteil um sehr kleine bis kleine Anlagen, so dass es fraglich ist, ob die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms wirtschaftlich darstellbar ist. Ziel der vorliegenden Kurzstudie ist es deswegen, die Wirtschaftlichkeit der sonstigen Direktvermarktung bei PV-Anlagen nach Förderende zu bewerten und Optionen einer möglichen vereinfachten Abnahmeregelung für Strom aus diesen Anlagen zu entwickeln und zu analysieren. Dazu erfolgt zunächst eine quantitative Analyse der bis zum Jahr 2026 vom Förderende betroffenen Anlagen und deren Stromerzeugung bzw. -einspeisung. Daran anschließend wird die rechtliche Situation der Stromeinspeisung nach Förderende erörtert und es erfolgt eine Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen der sonstigen Direktvermarktung. Basierend auf diesen Ergebnissen werden die derzeitigen Entscheidungsoptionen aus Sicht der Anlagenbetreiber verdeutlicht und es werden Varianten zur Ausgestaltung einer vereinfachten Stromabnahmeregelung vorgestellt und bewertet. Abschließend wird die rechtliche Umsetzbarkeit einer Marktwertdurchleitung geprüft. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele(Umweltbundesamt, 2022) Günnewig, Dieter; Johannwerner, Esther; Kelm, Tobias; Bosch & Partner GmbH (Hannover); Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseIm Vorfeld der Novellierung des EEG 2021 werden mit dieser Kurzstudie aktuelle Informationen und Studienergebnisse zusammengefasst. Zunächst gibt die Studie einen Überblick über die Potenziale an und auf Gebäuden sowie auf landwirtschaftlichen Flächen und Konversionsflächen, dabei sind auch Potenziale für schwimmende PV-Anlagen einbezogen. Aus der Perspektive des 200 GW-Ziels der Bundesregierung für 2030 wird der erforderliche Flächenbedarf hergeleitet. Ausgehend davon werden verschiedene Möglichkeiten skizziert, wie eine Erweiterung der Förderkulisse im EEG ausgestaltet werden könnte. Abschließend folgt eine Auseinandersetzung mit den planungsrechtlichen Fragen der Flächenbereitstellung und räumlichen Steuerung im Rah-men der Bauleitplanung. Möglichkeiten der Weiterentwicklung und aktuelle planungsrechtliche Hemmnisse und Unklarheiten werden skizziert. Abgeschlossen wird die Kurzstudie mit Empfeh-lungen zur Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG und zur Gestaltung des planungsrechtlichen Rahmens. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Auswirkungen einer Rotor-in-Planung auf die Verfügbarkeit von Windflächen(Umweltbundesamt, 2022) Bons, Marian; Sach, Thobias; Pape, Carsten; Guidehouse Energy Germany GmbH; Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseBei der Flächenausweisung für die Windenergie an Land gibt es in der Praxis zwei unterschiedliche Planungsansätze für die Platzierung von Windenergieanlagen an den Grenzen der ausgewiesenen Flächen. Grundsätzlich wird unterschieden, ob auf den Flächen nur die Türme der Windenergieanlagen unterzubringen sind und der Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf ("Rotor-out") oder ob auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche Platz finden müssen ("Rotor-in"). Die Untersuchung zeigt, dass eine Rotor-in-Planung die Verfügbarkeit einer Flächenkulisse stark einschränkt. Betrachtet wurden aktuelle Flächen der Regional- und Bauleitplanung aller Bundesländer mit einer Gesamtfläche von ca. 2.850 km2. Bei einem Rotordurchmesser von 165 m verbleiben von der Fläche etwa 60 %. Die nicht verfügbare Fläche liegt somit bei etwa 40 %. Die auf den Flächen installierbare Leistung reduziert sich um etwa 25 %. Der Effekt variiert in Abhängigkeit von Flächengröße, Flächenform und Rotordurchmesser, ist jedoch immer stark ausgeprägt. Bei kleinen Flächen wirkt sich die Umrechnung von Rotor-in zu Rotor-out deutlich stärker auf die verbleibende Fläche aus als bei großen Flächen. Die installierbare Leistung nimmt mit steigendem Rotordurchmesser - bei gleichbleibender spezifischer Flächenleistung und entsprechend steigender Generatorleistung - zu. Die steigende Flächeneffizienz überwiegt hierbei den Einfluss der leicht geringeren verbleibenden Fläche. Bei der Anrechnung von ausgewiesenen Flächen auf die geplanten Flächenziele muss der Gesetzgeber zwingend zwischen Flächen mit Rotor-in- und Flächen mit Rotor-out-Planung unterscheiden. Er muss zum Monitoring der Zielerreichung ein klares Vorgehen zur Ermittlung entsprechender Abschläge bei einer Rotor-in-Planung in den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen verankern. Wird ein Flächenziel als Rotor-out-Ziel definiert, sollte eine Umrechnung der ausgewiesenen Rotor-in-Flächenkulisse die Flächengröße berücksichtigen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Raumordnungspläne am Beispiel aktueller Entwicklungen in Thüringen(Umweltbundesamt, 2021) Bons, Marian; Jakob, Martin; Pape, Carsten; Guidehouse Energy Germany GmbH; Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseMit dem Inkrafttreten der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB im Jahr 2020 haben einzelne Länder angekündigt, auf dieser Grundlage eigene Abstandsregelungen für die Windenergie an Land zu schaffen. Rechtlich führen diese Regelungen zur Entprivilegierung von Windenergienutzungen innerhalb der Abstände. Diese sind dort in der Folge regelmäßig nur noch dann zulässig, wenn Kommunen die erforderliche planerische Grundlage im Wege der Bebauungsplanung schaffen. Angesichts der Erfahrungen in Bayern unter der dort geltenden sog. 10 H-Regelung ist zu erwarten, dass die angekündigten Landesregelungen den Umfang an ausgewiesenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen bislang umgesetzt werden können, beschränken werden. Die vorliegende Analyse zeigt mögliche Auswirkungen landesrechtlicher Mindestabstandsregelungen, aber auch weiterer gesetzlicher Änderungen mit Bedeutung für Windenergienutzungen auf bestehende bzw. im Entwurf vorliegende Raumordnungspläne auf. Dies geschieht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes. Der von der Landtagsopposition eingebrachte Entwurf der Mindestabstandsregelung sieht eine Aufhebung der Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen innerhalb eines Abstands von 1.000 m zu Wohngebäuden in bestimmten Siedlungsgebieten vor, wohingegen die bereits in Kraft getretene Änderung im Waldgesetz Thüringen dazu führt, dass Windenergienutzungen im Wald allgemein unzulässig werden. Eine GIS-Analyse quantifiziert die (potentiellen) Auswirkungen beider Regelungen mit einer Reduktion der Thüringer Flächenkulisse für Windenergienutzungen von etwa 23 %, jedoch mit erheblichen Unterschieden je nach Planungsregion. Während die Verringerung für die Planungsregionen Nord- und Mittelthüringen unterhalb von 5 % der bisherigen Fläche liegen, betragen sie für Südwest- und Ostthüringen 70 % bzw. 53 %. Die Auswirkungen der Mindestabstandsregelung fallen hierbei deshalb relativ gering aus, weil vergleichbare Abstände bereits bislang in den Planungsregionen zugrundegelegt wurden. Die insgesamt beträchtlichen Auswirkungen auf die in Bestandsplänen und Planentwürfen festgelegten Windenergiegebiete haben rechtliche Konsequenzen. Für Bestandspläne stellt sich die Frage nach ihrer Funktionslosigkeit, die im Einzelfall eine Neuaufstellung der Pläne auch jenseits landesrechtlicher Fortschreibungserfordernisse notwendig machen könnte. Betroffene Planentwürfe müssen überarbeitet und Aufstellungsverfahren zumindest teilweise wiederholt werden. Über die unmittelbaren Auswirkungen pauschaler Abstands- und sonstiger Regelungen in den Ländern auf die Flächenkulisse für die Windenergie hinaus sind danach erhebliche Beeinträchtigungen der planerischen Steuerung der Windenergie mittels Raumordnungsplänen durch zeitliche Verzögerungen und vorübergehende Phasen des Fehlens wirksamer Raumpläne zu erwarten, was über Thüringen hinaus bei entsprechenden Regelungsabsichten in den Ländern zu berücksichtigen ist. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau(Umweltbundesamt, 2020) Wegner, Nils; Kahles, Markus; Bauknecht, Dierk; Stiftung Umweltenergierecht; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Plappert, Marie-Luise; Werlein, MaxDie in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG(Umweltbundesamt, 2021) Scheuing, Hannah; Müller, Thorsten; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. UmweltbundesamtDurch die Einführung des KSG sollte die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordiniert und gesteuert sowie ein übergreifender Rahmen für bestehende oder noch zu ergreifende Einzelmaßnahmen geschaffen werden, durch die letztendlich die Emissionsreduktionsziele erreicht werden. Das Kurzgutachten untersucht am Beispiel des Zusammenspiels zwischen dem KSG und der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch das EEG 2021, wie sich die Ziele dieses übergreifenden Rahmens mit den zu dessen Ausfüllung aufgestellten Zielen der Fachgesetze verhalten. Dabei werden im Rahmen des Gutachtens sowohl die Zieldefinitionen als auch die in beiden Gesetzen verankerten Zielkontrollmechanismen untersucht. Das Kurzgutachten vergleicht die Regelungen in den Gesetzen und untersucht diese auf bestehende Verknüpfungen. Die hierdurch gezogenen Schlüsse können - unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Besonderheiten - auch auf die Verbindung des KSG zu anderen Einzelmaßnahmen übertragen werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Energy sharing(Umweltbundesamt, 2023) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Fietze, Daniela; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, MatthiasUnter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase(Umweltbundesamt, 2021) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Kahles, Markus; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, MaxEin Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken in einem Ausschreibungssystem adressieren. Dies kann den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Die Förderung müssten die Bürgerenergiegesellschaften zurückzahlen, wenn ihr Gebot in den Ausschreibungen erfolgreich ist. Im Rahmen des Förderprogramms kann eine kostenlose Beratung dazu führen, dass Bürgerenergiegesellschaften umsetzbare Projekte planen und größere Aussichten auf einen Zuschlag haben. Die zuständige Beratungsstelle kann dabei klarstellen, wer die Förderung erhält und wie hoch die Chancen sind, dass die finanziellen Mittel zurückfließen. Diese Studie untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden sollte. Das Instrument wird in den Kontext anderer Instrumente zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet, um herauszufinden, ob andere Instrumente geeigneter für den Erhalt der Akteursvielfalt wären. Bestehende Beispiele dieser Förderform werden dargestellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Gebündelte Infrastrukturplanungen und -zulassungen und integrierter Umbau von regionalen Versorgungssystemen (INTEGRIS)(Umweltbundesamt, 2021) Niederste-Hollenberg, Jutta; Marscheider-Weidemann, Frank; Peters, Wolfgang; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Bosch & Partner GmbH (Berlin); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Reißmann, DanielDurch die gemeinsame Verlegung und Bündelung von verschiedenen Infrastrukturen für Strom, Wasser, Gas, Informations- und Kommunikationsdienste, Fernwärme, Abwasser u. a. in einer Trasse werden geringere Umweltbelastungen sowie soziale und ökonomische Vorteile erwartet. Bündelungsgebote bzw. Bündelungsmöglichkeiten sind zum Teil rechtlich verankert, etwa im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht. Die Studie hat die Klärung von Verfahrensfragen zur Planung und Zulassung und die Bewertung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Infrastrukturen zum Ziel. Die im Projekt durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung am Beispiel des Bauvorhabens der Kommunalen Netze Eifel (KNE) hat gezeigt, dass prinzipiell eine gebündelte Verlegung von Infrastrukturen einer Einzelverlegung vorzuziehen ist. Aus den Vergleichsergebnissen der Umweltwirkungen gebündelter und einzeln verlegter Infrastrukturen sowie aus der rechtlichen Einordnung leiten sich abschließend Empfehlungen für die Planungspraxis ab. Eine Betrachtung von möglichen Zukunftsszenarien macht die Notwendigkeit einer gestaltenden Politik deutlich. Die einzelnen Sektoren sind zukünftig enger miteinander verzahnt; Knotenpunkte als Punkte der Umwandlung verschiedener Energieträger werden wichtiger. Eine Strategie, die eine sektorenübergreifende Planung beinhaltet und bspw. mindestens Knotenpunkte vorsieht, an denen sich verschiedenen Infrastrukturen "treffen", ist daher sinnvoll und notwendig. Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Gebündelte Infrastrukturplanungen und -zulassungen und integrierter Umbau von regionalen Versorgungssystemen - Herausforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfungen(Umweltbundesamt, 2021) Niederste-Hollenberg, Jutta; Marscheider-Weidemann, Frank; Benes, Valerie; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Bosch & Partner GmbH (Berlin); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Reißmann, DanielDurch die gemeinsame Verlegung und Bündelung von verschiedenen Infrastrukturen für Strom, Wasser, Gas, Informations- und Kommunikationsdienste, Fernwärme, Abwasser u. a. in einer Trasse werden geringere Umweltbelastungen sowie soziale und ökonomische Vorteile erwartet. Bündelungsgebote bzw. Bündelungsmöglichkeiten sind zum Teil auch rechtlich verankert, etwa im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht. INTEGRIS hat die Klärung von Verfahrensfragen zur Planung und Zulassung und die Bewertung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Infrastrukturen zum Ziel. Die im Projekt durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung am Beispiel des Bauvorhabens der Kommunalen Netze Eifel (KNE) hat gezeigt, dass prinzipiell eine gebündelte Verlegung von Inf-rastrukturen einer ungebündelten Verlegung vorzuziehen ist. Aus den Vergleichsergebnissen der Umweltwirkungen gebündelter und ungebündelter Infrastrukturen sowie aus der rechtlichen Einordnung leiten sich abschließend Empfehlungen für die Planungspraxis ab. Eine Betrachtung von möglichen Zukunftsszenarien macht die Notwendigkeit einer gestaltenden Politik deutlich. Aktuell wird gerade im IKT-Bereich eine klare Koordination aller Akteure und Maßnahmen als unbedingt notwendig erachtet, um einen gleichmäßigen Ausbau zu erreichen. Die einzelnen Sektoren sind zukünftig enger miteinander verzahnt; Knotenpunkte als Punkte der Umwandlung verschiedener Energieträger werden wichtiger. Eine Strategie, die eine sekto-rübergreifende Planung beinhaltet und bspw. mindestens Knotenpunkte vorsieht, an denen sich verschiedenen Infrastrukturen "treffen", ist daher sinnvoll und notwendig. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen(Umweltbundesamt, 2020) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Ritter, David; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, MaxUm das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster kann sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssen. Diese Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen. Rechtliche Aspekte sowie bereits bestehende und geplante Solar-Pflichten werden dabei berücksichtigt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung(Umweltbundesamt, 2023) Wegner, Nils; Benz, Steffen; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseDem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Quelle: UmweltbundesamtVeröffentlichung Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland(2017) Maaß, Christian; Güldenberg, Jannik; Mundt, Juliane; HIC Hamburg Institut Consulting GmbH; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Marty, MichaelIn dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Untersuchung von Instrumenten und Maßnahmen zur Erschließung des aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen Erneuerbaren-Energien-Ausbaus(Umweltbundesamt, 2021) Bauknecht, Dierk; Ritter, David; Palacios, Sebastian; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Werlein, Max; Futterlieb, MatthiasDem aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen Erneuerbare-Energien-Ausbau steht eine Reihe von Hemmnissen entgegen. Das Vorhaben untersucht, wie Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, um diese Hemmnisse zu reduzieren. Zuerst werden unterschiedliche Klimaschutzszenarien ausgewertet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu ermitteln, der zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig ist. Eine Reihe von Gutachten im Rahmen des Projektes entwickelte konkrete Abhilfemaßnahmen gegen Hemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien. Die Themen umfassen unter anderem die Flächenbereitstellung für die Windenergie an Land, eine Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster und deren Potenzialanalyse, sowie Ansätze zur Nutzung von PV-Dachpotenzialen jenseits von Eigenversorgungskonzepten. Quelle: Forschungsbericht