Auflistung nach Autor:in "Klinski, Stefan"
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Veröffentlichung Abwasserwärme(2023) Klinski, Stefan; Köhler, Benjamin; Bürger, Veit; Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Schuberth, JensDie Nutzungspotenziale von Abwasserkanälen für die Wärmeversorgung von Gebäuden oder als Wärmequelle für die leitungsgebundene Wärmeversorgung sind gerade in urbanen Räumen groß. In der Analyse werden Möglichkeiten aufgezeigt, den Informationszugang insbesondere für Dritte zu verbessern. Das umfasst Anspruchsregelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. Duldungsansprüche bzw. Gestattungen für die Abwasserwärmenutzung können die Abwasserwärmenutzung erleichtern. Das Papier schließt mit Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Der Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der Novelle zum GEG 2023(Umweltbundesamt, 2023) Klinski, Stefan; Deutschland. Umweltbundesamt; Schuberth, JensDas Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.deVeröffentlichung Die Verkehrswende braucht auch eine Wende des Verkehrsrechts(2019) Klinski, Stefan; Salzborn, NadjaVeröffentlichung Energiebezogene Qualifikation der Planerinnen und Planer für Gebäude(Umweltbundesamt, 2015) Klinski, Stefan; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Ollig, MonikaDie Ziele der Klimaschutzpolitik bringen es mit sich, dass energiebezogene Aufgaben heute und in absehbarer Zukunft nahezu bei allen Gebäudeplanungen, insbesondere bei Instandsetzungen und Modernisierungen eine zentrale Rolle spielen. Die für die Gebäudeplanung verantwortlichen Akteure, insbesondere Architekt/innen und Bauingenieur/innen, wurden darauf in ihrer Ausbildung jedoch großenteils nicht gezielt vorbereitet.
Die Studie untersucht, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um die Qualifikation der an der Gebäudeplanung Beteiligten im Hinblick auf energiebezogene Aspekte in der Breite zu verbessern. Sie analysiert dafür die bestehende Rechtslage, identifiziert verschiedene Regelungsoptionen, untersucht diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht, erörtert ihre Vor- und Nachteile und entwickelt schließlich einen ausformulierten Regelungsvorschlag. Aus dem Blickwinkel der Bundespolitik empfiehlt sie, den Weg über eine Änderung der Energieeinsparverordnung zu gehen. Konkret schlägt sie vor, künftig vorzusehen, dass Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden nur noch von Personen ausgestellt werden können, die nachweislich über spezifische Kenntnisse zur energetischen Gebäudekunde verfügen - anders als nach bisherigem Recht, welches hierfür einen allgemeinen Hochschulabschluss ohne spezifisch energiebezogene Kenntnisse oder Erfahrungen ausreichen lässt.
Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand(Umweltbundesamt, 2025) Keimeyer, Friedhelm; Wieden, Malte Bei der; Braungardt, Sibylle; Hoesch, Sarah; Justen, Sophie; Mersini, Elisabeth; Klinski, Stefan; Rother, StefanDie Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.Veröffentlichung Kühle Gebäude im Sommer(Umweltbundesamt, 2023) Hutter, Christina; Eberle, Andrea; Wöhrle, Heiko; Ingenieurbüro Hausladen; Deutschland. Umweltbundesamt; Klinski, Stefan; Schuberth, JensDem sommerlichen Wärmeschutz wird zukünftig aufgrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzeperioden eine immer wichtigere Bedeutung zukommen. Die negativen Auswirkungen sind vielfältig und reichen von Komforteinbußen über ernste gesundheitliche Folgen bis hin zu stei gendem Stromverbrauch von Klimaanlagen. Die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Überhitzung von Innenräumen mit passiven Maßnahmen ist deshalb von immenser Bedeu tung. In einer groß angelegten Parameterstudie wird der Einfluss von passiven Maßnahmenpa keten, Klimadaten sowie Nutzungs- und Fassadentypen untersucht. Hierfür werden Muster räume für die Nutzungstypen Wohnen, Büro und Schule modelliert. Um klimatische Unter schiede in Deutschland abzubilden, werden die Städte Rostock (kühles Klima), Potsdam (durch schnittliches Klima) und Mannheim (warmes Klima) für die Untersuchung ausgewählt, die in un terschiedlichen Sommerklimaregionen liegen. Der Klimawandel wird über die ortsgenauen Zu kunfts-Testreferenzjahre Normaljahr 2045 und extrem warmer Sommer 2045x abgebildet so wie durch Wetterdaten des extrem warmen Sommers 2018 ergänzt. Ausgewertet werden Über temperaturgradstunden nach dem Komfortband des Nationalen Anhangs der DIN EN 16798-1. Ergänzt wird die Parameterstudie durch eine Energiebedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsbe trachtung. Beim anschließenden Methodenvergleich, der u.a. die beiden Verfahren nach DIN 4108-2, Komfortbewertungen nach DIN EN 16798-1 und deren Nationalem Anhang einschließt, werden ebenfalls Berechnungen und thermische Simulationen durchgeführt und die Ergebnisse - insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Anforderungswerte - verglichen. Eine qualitative Einschätzung der Aussagekraft, der Komplexität und des Arbeitsaufwands rundet den Methodenvergleich ab. Im Rahmen der Studie wurde ferner eine rechtsgutachtliche Stellungnahme erstellt mit dem Thema erstellt, welche Bedeutung das im Gebäudeenergiegesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot für die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz hat. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Nationale Beschränkungen fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen im Lichte der Ökodesign-Richtlinie(Umweltbundesamt, 2021) Keimeyer, Friedhelm; Klinski, Stefan; Braungardt, Sibylle; Öko-Institut. Büro Berlin; Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Schuberth, JensIn dem Kurzgutachten wird untersucht, ob und ggf. auf welche Weise es innerhalb der Rahmenbedingungen des EU-Rechts möglich ist, den Einsatz von fossilen Brennstoffen für die Gebäudebeheizung im deutschen Recht stärker als bislang einzuschränken und langfristig zu beenden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht rechtlich in erster Linie die Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2009/125/EG (sog. Ökodesign-Richtlinie) im Zusammenhang mit den auf ihrer Grundlage ergangenen Verordnungen (EU) Nr. 813/2013 sowie 814/2013, in der EU-weit verbindliche Anforderungen an Heizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher festgelegt sind. In zweiter Linie werden ergänzend weitere Aspekte geprüft, wie die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Warenverkehrsfreiheit. Die Untersuchung wird ergänzt durch die Analyse bestehender Einschränkungen zur Nutzung fossiler Brennstoffe zur Beheizung in anderen europäischen Staaten. Hinter der Untersuchung steht das Ziel, eine tragfähige rechtliche Beurteilungsgrundlage für Entscheidungen über die Schaffung und Ausgestaltung von konkreten Rechtsinstrumenten zum Ausstieg aus der Gebäudebeheizung mit fossilen gasförmigen und flüssigen Energieträgern zu gewinnen. Solche Instrumente können insbesondere ordnungsrechtlicher Natur sein. Es kann dabei um ordnungsrechtliche Verwendungsbeschränkungen bis hin zu Verboten gehen, aber auch um spezifische Anreizinstrumente, von denen eine den Einsatz fossiler Kessel zurückdrängende Wirkung ausgeht. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität(2019) Hermann, Andreas; Klinski, Stefan; Heyen, Dirk Arne; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Öko-Institut; Salzborn, NadjaIn dem hier vorliegenden 1. Teilbericht des Forschungsvorhabens wird untersucht, welche Wirkung das Recht auf die Realisierung von sozialen und ökologischen Innovationen im Mobilitätsbereich hat: Fördert oder hemmt es deren Anwendung und Durchsetzung in der Praxis? Die Untersuchung erfolgt für fünf konkrete Beispiele sozialer und ökologischer Innovationen aus dem Mobilitätsbereich: Rückgewinnung von Straßenraum für nicht-verkehrliche Nutzungen, angemessene Rahmenbedingungen für umweltschonendes Carsharing, wirksame Steuerung des Haltens und Parkens, Bevorrechtigung für den ÖPNV sowie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Über die Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens hinaus wird beschrieben, welche Änderungen im deutschen Recht nötig und realisierbar sind, um die praktische Umsetzung dieser Innovationen zu erleichtern. Im Ergebnis wird für alle Beispielsbereiche eine Reihe von konkreten Empfehlungen für geeignete Rechtsnormen entwickelt. Speziell für das deutsche Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht der Bundesländer wird eine grundlegende Neukonzeption empfohlen. Denn die Analyse hat ergeben, dass die gegenwärtigen Bestimmungen von dem einseitigen Ziel geprägt sind, dem Autoverkehr möglichst viel Raum zu geben. Demgegenüber werden wichtige andere Ziele des Gemeinwohls wie die Luftreinhaltung und das kommunale Interesse an einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums weitgehend ausblendet. Die gegenwärtigen Rechtsbestimmungen zum Straßenverkehr können keine geeignete Grundlage für eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte Mobilitätspolitik bilden, sondern stehen dieser im Weg. Es bedarf eines grundlegenden Paradigmenwechsels in der Mobilitätspolitik, der sich auch und gerade auf rechtlicher Ebene niederschlagen muss, wenn er erfolgreich umgesetzt werden soll. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bietet Raum für innovative Verkehrsarten wie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Zur Stärkung des ÖPNV in Räumen schwacher Nachfrage wird eine behutsame Entwicklung des PBefG empfohlen. Dazu sollte der Bedarfsflächenverkehr durch Öffnung der ÖPNV-Definition im PBefG geregelt werden, für die organisierte Mitnahme (Mitfahrgelegenheiten und Vermittlungsplattformen) sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden und die Finanzierung zur Anschaffung von Bürgerbussen sollte gefördert werden. Flexible Bedienformen wie Rideselling und Ridesharing sind mit dem derzeitigen PBefG nicht vereinbar. Zur Deckung des Verkehrsbedarfs in Räumen schwacher Nachfrage spielen sie bislang keine Rolle. Eine dauerhaft wirkende Zulassung dieser Verkehre setzt die Änderung des PBefG voraus. Dazu sollte u.a. die Wirkung dieser Verkehre auf das öffentliche Verkehrsinteresse untersucht werden (siehe zum rechtlichen Anpassungsbedarf den 2. Teilbericht). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Teilwarmmietenmodelle im Wohnungsmietrecht als geeignetes Anreizinstrument zum Klimaschutz(Umweltbundesamt, 2021) Klinski, Stefan; Braungardt, Sibylle; Keimeyer, Friedhelm; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Tews, KerstinDie Verteilung der Kosten für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden ist von zentraler Bedeutung für eine sozial-gerechte Transformation des Gebäudesektors. Der Umstieg von dem bisher vorherrschenden Kaltmietenmodell auf eine Teilwarmmiete wird als ein Ansatz zum Überwinden des Mieter-Vermieter-Dilemmas diskutiert - teilweise als Alternative oder Ergänzung zur Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund haben die Autor*innen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zur rechtlichen und praktischen Machbarkeit von Teilwarmmietenmodellen erstellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Verfassungsrechtliche und grundsätzliche Aspekte einer Reform des Straßenverkehrsrechts(Umweltbundesamt, 2023) Klinski, Stefan; Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Dross, MiriamDas Gutachten untersucht aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel, ob und auf welche Weise die von der Bundesregierung vorgesehene Reform des Straßenverkehrsrechts zur Berücksichtigung von Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden kann. Für eine solche Reform kann sich der Bund auf die Gesetzgebungskompetenz zum Rechtsgebiet "Straßenverkehr" aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 22 GG stützen. Die Belange des Gesundheits- und Umweltschutzes (einschließlich des Klimaschutzes) sowie die städtebaulichen Belange werden seit jeher von dieser Gesetzgebungskompetenz mit umfasst, denn diese richtet sich nicht nur auf die Gefahren "im" Straßenverkehr, sondern auch auf die Vermeidung und Verminderung von Gefahren, die vom Straßenverkehr auf Außenstehende und die Allgemeinheit ausgehen. Außerdem kann der Gesetzgeber diese Gesetzgebungskompetenz auch mit anderen Kompetenzen kombinieren, insbesondere mit dem Recht der "Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung". Die Berücksichtigung speziell des Klimaschutzes ist nach Artikel 20a GG sogar geboten. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der städtebaulichen Belange mit Blick auf Artikel 28 GG. Hinsichtlich der Ausgestaltung hat der Gesetzgeber große Spielräume. Er kann insbesondere Vorrangregelungen zugunsten umweltverträglicher Verkehrsarten vorsehen und den Gemeinden Antrags- und Mitwirkungsbefugnisse einräumen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich(Umweltbundesamt, 2020) Klinski, Stefan; Keimeyer, Friedhelm; Hesse, Tilman; Öko-Institut. Büro Berlin; ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung (Desden); Deutschland. Umweltbundesamt; Unnerstall, HerwigDas Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich(Deutschland. Umweltbundesamt, 2019) Klinski, Stefan; Keimeyer, Friedhelm; Hesse, Tilman; Öko-Institut. Büro Berlin; ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung (Desden); Deutschland. UmweltbundesamtDas Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht