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Veröffentlichung Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung(Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Wehnemann, KaiDie Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung der Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand Januar 2020) vorgenommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht in der Schätzung berücksichtigt. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Transparenzrahmen unter dem Übereinkommen von Paris - Konsequenzen für die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz(Umweltbundesamt, 2020) Jörß, Wolfram; Förster, Hannah; Harthan, Ralph O.; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, DirkDer vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen vom Dezember 2018 in Katowice zum Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und fasst die beschlossenen Leilinien, die sogenannten MPGs, sowie weitere zugehörige Beschlüsse zusammen. Außerdem werden die Verhandlungsergebnisse bewertet und Konsequenzen für die Klimaberichterstattung in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich werden die Konsequenzen für die Ausgestaltung der EU-internen Berichterstattungspflichten beleuchtet, die aktuell für das untergesetzliche Regelwerk unter der Governance-Verordnung 2018/1999 anstehen. Die in Katowice verabschiedeten Modalitäten, Verfahren und Leitlinien (MPGs) stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System dar, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien gelten. Ziele des Transparenzrahmens gemäß Artikel 13 (5) und(6) des ÜvP sind es, als Beitrag zum Global Stocktake nach Artikel 14 ein klares Verständnis über die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen im Hinblick auf die gesteckten Ziele und über die geleistete und erhaltene Unterstützung zu vermitteln. Die MPGs stellen einen vollständigen und gemeinsamen Rahmen für das Berichtswesen und die Überprüfung dar und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele. Mit der Verabschiedung der MPGs werden in Zukunft detaillierte Informationen über Emissionen, Maßnahmen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Verfügung stehen, die nach klaren Regeln zusammengestellt und überprüft werden. Für die Berichterstattung in Deutschland und in der EU ergeben sich wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Verwendung von Treibhausgaspotenzialen (GWPs) der außer Kohlendioxid zu berichtenden Treibhausgase. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Klimaschutzbeitrag verschiedener CO-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie(Umweltbundesamt, 2022) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, KaiIm Rahmen dieses Projekts wird modelliert, wie sich verschiedene CO2-Preise im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Zielerreichung im Jahr 2030 auswirken. Dies wird mit einer iterativen Modellierung der Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude umgesetzt. Im Rahmen dieses Modellierungsansatzes werden den Sektormodellen CO2-Preispfade im BEHG exogen vorgegeben. Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm 2030 einschließlich aller zuvor eingeführten klima- und energiepolitischen Instrumente. Diese und sonstige Annahmen bleiben im Vergleich zur Bewertung der Treibhausgasminderung des Klimaschutzprogramms 2030 unverändert. Neben der Wahl des CO2-Preispfades unterscheiden sich die Sensitivitäten in Bezug auf ihren Planungshorizont bei Neuinvestitionen. So können Akteure bei Ihrer Investitionsentscheidung lediglich die aktuellen CO2-Preise berücksichtigen. Es wird jedoch auch die Auswirkung von Planungshorizonten von bis zu 20 Jahren untersucht. Darüber hinaus wird in einigen Sensitivitäten ein vorzeitiger Austausch von Investitionsgütern (z.B. Heizungssysteme oder Fahrzeuge), d.h. vor Ablauf der Lebensdauer, angenommen. In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 (abgeleitet aus dem zum Zeitpunkt der Modellierung geltenden ESR-Minderungsziel von -38 % bis 2030 ggü. 2005) eingehalten. Jedoch garantiert eine Einhaltung der Höchstmenge im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein nicht gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Emissionen der EU-Klimaschutzverordnung (ESR), da die ESR weitere Emissionen umfasst, wie beispielsweise Emissionen aus Tierhaltung, Abfallwirtschaft oder F-Gasen. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesektor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. Des Weiteren ist zu beachten, dass den Emissionsrückgängen in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ein nicht unerheblicher Anstieg der Emissionen der Energiewirtschaft gegenübersteht, insbesondere durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken. Durch diesen Effekt werden je nach Sensitivität bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissionen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Projektionsbericht 2019 für Deutschland - Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans(2019) Emele, Lukas; Harthan, Ralph O.; Moosmann, Lorenz; Öko-Institut. Büro BerlinDie Strukturierung der Ergebnisse im Projektionsbericht erfolgt gemäß den internationalen Konventionen zur Treibhausgas-Berichterstattung im so genannten gemeinsamen Berichtsformat. Zentrales Dokument für die Darstellung der Klimaschutzziele in Deutschland ist der Klimaschutzplan 2050, der jedoch eine andere Strukturierung aufweist. Aus diesem Grund werden in diesem Bericht die Ergebnisse des Projektionsbericht 2019 in der Struktur des Klimaschutzplans dargestellt. Der Bericht erläutert zunächst die Methodik der sektoralen Zuordnung im Projektionsbericht sowie im Klimaschutzplan und stellt diese tabellarisch dar. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Projektionsberichts im Format des Klimaschutzplans tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Treiber diskutiert. Es handelt sich um die Ergebnisse im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS), das die Wirkung aller bereits beschlossenen Maßnahmen projiziert. Die Energiewirtschaft stellt den größten Sektor dar; in diesem Sektor wird die größte absolute Reduktion der Emissionen zwischen 1990 und 2035 verzeichnet. Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Vergleich zu 1990 bis 2020 eine Minderung von 33,3 %, bis 2030 von 41,7 % und bis 2035 44,3 % projiziert. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der EU-Effort Sharing Decision im Projektionsbericht 2019(Umweltbundesamt, 2022) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, KaiDer Projektabschlussbericht stellt die Ergebnisse der im Projekt erstellten Arbeiten dar. Der Projektionsbericht 2019 enthält eine Schätzung der Treibhausgasemissionen von 2020 bis 2035 basierend auf den Maßnahmen, die bis 31. August 2018 verabschiedet worden sind. Bis 2020 wird eine Treibhausgasemissionsminderung um 33 % gegenüber 1990 erreicht, bis 2030 um etwa 42 % und bis 2035 um gut 44 %. Der Projektionsbericht wird gemäß internationaler Konventionen dargestellt. Im Teilbericht "Projektionsbericht 2019 für Deutschland - Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans" werden die Ergebnisse in der Struktur des Klimaschutzplans bzw. des Bundes-Klimaschutzgesetzes dargestellt. Im Oktober 2019 beschloss die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Im Teilbericht "Klimaschutzprogramm 2030 - Gesamtabschätzung (Kurzbericht)" wird die Minderungswirkung des Programms abgeschätzt und in Form eines Kurzberichts dargestellt. Im Referenzszenario wird bis 2030 eine Treibhausgasemissionsminderung von 41,2 % und bis 2035 von 44,1 % im Vergleich zu 1990 abgeschätzt. Für das Klimaschutzprogramm 2030 ergibt sich eine gesamte Treibhausgasminde rung von 51,0 % bis 2030 bzw. 59,6 % bis 2035. Im Teilbericht "Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung" wurde die Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 in einem umfassenden Bericht dokumentiert. Im Teilbericht ââą ÌKlimaschutzbeitrag verschiedener CO2-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie" wurde untersucht, wie sich verschiedene CO2-Preisspfade im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Ziel erreichung im Jahr 2030 auswirken. "In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 [...] eingehalten [...]. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 gel tenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesek tor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. [...] Durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken [...] werden je nach Sensitivität [jedoch] bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissio nen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen" (Öko-Institut et al. 2022). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 (Kurzbericht)(Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, KaiDie Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermitt-lungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 vorgenommen. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Kurzbericht stellt die Hauptergebnisse und wesentliche Treiber dar. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und harmonisierten Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht