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Publikationstyp
Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsjahr
2017
Ruhige Gebiete - Das Vorsorgeprinzip in der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Ruhige Gebiete - Das Vorsorgeprinzip in der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Immissionsschutz
(2017), Heft 2
(2017), Heft 2
Schlagwörter
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
HEINRICHS, Eckhart und Matthias HINTZSCHE, 2017. Ruhige Gebiete - Das Vorsorgeprinzip in der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Immissionsschutz [online]. 2017. Bd. (2017), Heft 2. DOI 10.60810/openumwelt-1008. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/6814
Zusammenfassung deutsch
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt neben der Erfassung der Lärmbelastung und der Lärmminderung auch das Vorsorgeprinzip. Schützenswert ruhige Gebiete sollen vor einer Lärmzunahme bewahrt werden. Die Richtlinie und die nationale Umsetzung geben hierfür nur einen Rahmen vor. Die konkrete Ausgestaltung, beispielsweise Auswahlkriterien oder Schutzmaßnahmen, obliegt den für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden. Dies sind in der Regel die Gemeinden. In einem Forschungsvorhaben für das Umweltbundesamt wurden die bisherigen Erfahrungen zu den ruhigen Gebieten zusammengetragen und analysiert sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Instruments erarbeitet. Quelle: Verlagsinformation