Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge
Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge
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Schlagwörter
Abfallexport, Basler Übereinkommen, Grenzüberschreitende Abfallverbringung, Kunststoffabfälle, Vollzug und Kontrollen, Abfallverbringungsverordnung
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
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Zitation
GERKE, Gilian, Erik JANOUSCH und Lars TEGTMEIER, 2023. Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Broschüren. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/2171
Zusammenfassung deutsch
Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richtet sich diese Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen. Dazu gehören insbesondere Abfallerzeuger, Abfallbehandler wie z.B. Sortierer und Verwerter, Transporteure sowie Behörden im Vollzug und bei der Kontrolle. Damit dient sie als Hilfestellung zur richtigen Einordnung der neuen Kunststoffeinträge nach der Abfallverbringungsverordnung und dem Umgang in der Praxis mit den in den Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 näher erläuterten Begriffsregelungen. Quelle: www.umweltbundesamt.de