Vorschaubild nicht verfügbar
Publikationstyp
Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsjahr
2023
Anwendbarkeit der ISO 3744 zur Ermittlung von Drohnengeräuschen
Anwendbarkeit der ISO 3744 zur Ermittlung von Drohnengeräuschen
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Lärmbekämpfung
18 (2023), Heft 2
18 (2023), Heft 2
Schlagwörter
Lärmmessung, Geräuschquelle
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
FOERSTER, Jan, Joonas LIEB und Julia TREICHEL, 2023. Anwendbarkeit der ISO 3744 zur Ermittlung von Drohnengeräuschen. Lärmbekämpfung [online]. 2023. Bd. 18 (2023), Heft 2. DOI 10.60810/openumwelt-181. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/2056
Zusammenfassung deutsch
Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) werden für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt. Vor allem der industrielle oder professionelle Einsatz von unbemannten Luftfahrtzeugen (UA) wird zu einer wachsen-den Zahl von Anwendungsmöglichkeiten führen. Die stetig steigende Zahl von UA wirft die Frage nach der Lärmbelastung der Gesellschaft durch diese Luftfahrzeuge auf. Zum ersten Mal sieht eine EU-Verordnung eine einheitliche Lärmeinstufung für UA vor. Sie beinhaltet die Einführung eines Labels für den garantierten Schallleistungspegel. Dieser soll über die EN ISO 3744:2010 mittels eines Hüllflächen-verfahrens ermittelt werden. Die Hersteller sind verpflichtet, den garantierten Schallleistungspegel im Rahmen ihrer CE-Kennzeichnung zu dokumentieren. Darüber hinaus schreibt die EU-Verordnung einen maximal zulässigen Schallleistungspegel vor. Der zulässige Pegel ist abhängig vom Gewicht der UA. Deshalb hat das Umweltbundesamt mit akustischen Untersuchungen von UA begonnen. Für die Mes-sungen gemäß der EU-Verordnung wurden verschiedene kleinere Multikopter eingesetzt. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse der Messungen vor und zeigt, ob die Anforderungen der EU-Verordnung eingehalten werden. Es werden auch die Herausforderungen für die Anwender der geltenden Messnorm aufgezeigt. Quelle: https://elib.dlr.de/194135/