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Forschungsbericht

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EBA Monitoring Leitfaden

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Schlagwörter

Leitfaden, Elektroaltgeräte, EAG

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Zitation

Löhle, S., Schmiedel, U., Zwisele, B., & Gonser, J. (2025). Leitfaden für Erstbehandlungsanlagen zur Erfüllung von Mitteilungspflichten. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-7683
Zusammenfassung deutsch
Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt.Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Betreibern von Ersthandlungsanlagen von Altgeräten eine Praxishilfe für die Umsetzung der rechtlich geforderten Mitteilungspflichten nach ElektroG und Umweltstatistikgesetz (UStatg) zu geben. Neben rechtlichen Grundlagen stellt der Leitfaden Definitionen und Auslegungen, Empfehlungen für ein ausgewogenes Datenmanagement sowie Mustervorlagen bereit.

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Verbundene Publikation

Veröffentlichung
Leitfaden für zertifizierende Sachverständige zur Prüfung von Mitteilungspflichten
(Umweltbundesamt, 2025) Löhle, Stephan; Schmiedel, Ute; Zwisele, Bertram; Gonser, Jürgen
Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt.Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Sachverständigen im Sinne des § 21 Abs. 2 ElektroG eine Praxishilfe zu geben, welche die relevanten Prüfpunkte während des Zertifizierungsprozesses hinsichtlich der Datenerhebung, Dokumentation und Mitteilungen an Erstbehandlungsanlagen aufzeigt und zu prüfende Inhalte näher erläutert.Der Leitfaden orientiert sich an den 9 Schritten des Datenmanagements, wie sie im komplementär erstellten „Leitfaden für Erstbehandlungsanlagen zur Erfüllung von Mitteilungspflichten“ angeführt sind und die im Rahmen einer Zertifizierung zu berücksichtigenden Prüfpunkte. 

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