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Ergebnisse des vierten Konsultationsverfahrens gemäß § 26 Abs. 2 BECV
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Schlagwörter
nationaler Brennstoffemissionshandel, BEHG, BECV-Konsultationsverfahren, Carbon-Leakage-Kompensation, Konsultation
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Meemken, S., Greifoner, S., Zerzawy, F., & Penz, M. (2025). Carbon Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel – Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren 2025. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8058
Zusammenfassung deutsch
Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde seit 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.Ziel ist es, die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner, Carbon-Leakage-Expert*innen sowie in diesem Jahr erstmalig auch an prüfungsbefugte Stellen und Wirtschaftsprüfer*innen.Es wurde in diesem Rahmen eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem digitalen Fachforum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation für das Jahr 2025 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde bereits in diesem Rahmen veröffentlicht.
