Einstufung von Spiegeleinträgen im Abfallverzeichnis nach HP 14 – Erarbeitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen
Einstufung von Spiegeleinträgen im Abfallverzeichnis nach HP 14 – Erarbeitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen
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Schlagwörter
Ökotoxikologische Bewertung, Handlungsempfehlung, Abfallzusammensetzung, Biotest
Finanzierungskennzeichen
3721343050
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
37213430
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Zitation
Einstufung von Spiegeleinträgen im Abfallverzeichnis nach HP 14 – Erarbeitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen, 2024. [online]. DOI 10.60810/openumwelt-7470. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/10377
Zusammenfassung deutsch
Abfälle aus sogenannten „Spiegeleinträgen“ des Abfallverzeichnisses müssen je nach Zusammensetzung als „gefahrenrelevant“ oder „nicht gefahrenrelevant“ eingestuft werden. Dabei werden gefahrenrelevante Eigenschaften anhand der Konzentrationen der Abfallinhaltsstoffe oder anhand einer Prüfung ermittelt. Für das Gefährlichkeitsmerkmal „HP 14“ (ökotoxisch) gibt es bislang auf EU-Ebene keine konkreten Vorgaben für eine Einstufung anhand von Prüfungen (Biotests). Deshalb wurde in Deutschland 2013 eine Handlungsempfehlung des UBA zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, Vorschläge für eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieser Handlungsempfehlung, auch anhand von Ökotests, zu erarbeiten und verschiedene Teststrategien zu vergleichen.