Vorschaubild

Publikationstyp

Forschungsbericht
Monographie

Erscheinungsjahr

2016
'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

Informative und transparente Heizkostenabrechnung als Beitrag für den Klimaschutz

Teilbericht 2 des Projekts "Rechtliche Hemmnisse für den Klimaschutz bei der Planung von Gebäuden" - Kurzfassung

Quelle

Schlagwörter

Klimaschutz, Gebäude, Energieeinsparung, Hochschulausbildung, Fortbildung, Recht, Gebäudeplanung, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverordnung, Umweltrecht, EU-Energieeffizienzrichtlinie, Endenergieeinsparung

Finanzierungskennzeichen

371218102

standardisiertes Finanzierungskennzeichen

37121810

Zitation

KEIMEYER, Friedhelm, Peter HENNIG und Stefanie JANK, 2016. Informative und transparente Heizkostenabrechnung als Beitrag für den Klimaschutz [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Climate Change, 01/2016. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/4435
Zusammenfassung deutsch
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die ⁠CO2⁠-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.