Berücksichtigung des Klimawandels in technischen Regeln für Anlagensicherheit
Berücksichtigung des Klimawandels in technischen Regeln für Anlagensicherheit
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Schlagwörter
Anlagensicherheit, Störfall, Technische Regel, gefahrenquelle
Finanzierungskennzeichen
3718483250
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
37184832
Verbundene Publikation
Zitation
Berücksichtigung des Klimawandels in technischen Regeln für Anlagensicherheit, 2023. [online]. Umweltbundesamt. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/9900
Zusammenfassung deutsch
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Vorhaben Nummer 3718 48 3250, hat Prof. Dr. Köppke den Bericht „Berücksichtigung des Klimawandels in Technischen Regeln für Anlagensicherheit“ vorgelegt. Das Forschungsvorhaben diente der Unterstützung der gemäß § 51a BImSchG erforderlichen Überprüfung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 310 "Niederschläge und Hochwasser", sowie der TRAS 320 "Wind, Schnee- und Eislasten". Hierfür wurden Vorschläge in den zuständigen Arbeitskreis der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eingebracht. Wichtigste beschlossene Neuerungen sind Anforderungen betreffend die Berücksichtigung von Starkniederschlägen und Sturzfluten. Daneben wurden die Hinweise und Erläuterungen zu beiden TRAS fortgeschrieben.