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eine Anmerkung zu den Entscheidungen des VG Cottbus und des OVG Hamburg
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Zeitschrift für Umweltrecht - ZUR
(2013), H. 6, Seite 343-348
(2013), H. 6, Seite 343-348
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Citation
Ginzky, H. (2013). Maßstäbe der Gewässerbewirtschaftung nach der Wasserrahmenrichtlinie. Zeitschrift für Umweltrecht - ZUR, (2013), H. 6, Seite 343-348. https://doi.org/10.60810/openumwelt-452
Abstract german
Zwei jüngere - nicht rechtskräftige - Gerichtsentscheidungen setzen sich erstmalig intensiv mit Maßstäben der Gewässerbewirtschaftung nach der Wasserrahmenrichtlinie auseinander. In Bezug auf das Verschlechterungsverbot wird die sogenannte Zustandsklassentheorie verworfen, nach dem OVG Hamburg sollen nachteilige Veränderungen der Qualitätskomponenten den entscheidenden Maßstab bilden. Ferner enthalten die Entscheidungen konkrete Aussagen zu dem Ausnahmetatbestand "neue Veränderungen". Zuletzt finden sich auch Aussagen zur sogenannten Phasing-Out-Verpflichtung. Die Entscheidungen werden vor dem Hintergrund der bisherigen rechtswissenschaftlichen Debatte analysiert.
Quelle: http://beck-online.beck.de/
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