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Publikationstyp
Forschungsbericht
Monographie
Monographie
Erscheinungsjahr
2013
Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit
Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit
Autor:innen
Quelle
Schlagwörter
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag, Antarktis, Umweltforschung, Änderung des Klimas
Finanzierungskennzeichen
3712181042
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
37121810
Verbundene Publikation
Zitation
BLITZA, Eike und Jan OLIVA, 2013. Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit [online]. Texte, 35/2013. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/9244
Zusammenfassung deutsch
Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG 1 USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.
Zusammenfassung englisch
Due to its untouched nature, Antarctica offers unique research opportunities. As early as 1959 the state parties to the Antarctic Treaty (AT) agreed upon the importance of conservation of this area. However, due to the absence of sufficiently substantive provisions relating to environmental protection as well as the perceived vulnerability of this common space, it was agreed in 1989 to complement the AT with a protocol on environmental protection (USP). This protocol was signed on 4 October 1991 and transposed into the German legal order by way of the Act on the Implementation of the Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty (Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls - AUG). The aim of this Act is to make the USP directly binding upon the German institutions. Whereas the AUG confines itself in many parts to a direct translation of the USP, other parts represent a substantial deviation from the substantive obligations contained in the USP. It does not meet with specific legal challenges if the deviation creates a higher legal standard than that of the USP. In contrast, where the national legislation sets lower legal standards, complex legal issues arise. Particularly with regard to the differences in the USP and the AUG, these issues have not yet been adequately addressed. It is the aim of this Advisory Opinion to deal with the problems resulting from the manner in which Germany implemented the USP into its domestic legal system in a comprehensive way. Inextricably linked to these issues are questions relating to the interpretation of vague legal concepts in international agreements, and how to appropriately incorporate them into national legislation.