Publikation:
Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen

dc.contributor.organisationalEditorDeutschland. Umweltbundesamt
dc.date.issued2015
dc.description.abstractDer Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.dede
dc.description.abstractDer Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das ⁠UBA⁠ nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden.de
dc.format.extent1 Onlineressource (2 Seiten)
dc.format.mediumonline resource
dc.identifier.doihttps://doi.org/10.60810/openumwelt-1
dc.identifier.urihttps://openumwelt.de/handle/123456789/4541
dc.language.isoger
dc.publisherUmweltbundesamt
dc.relation.ispartofseriesStellungnahme
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
dc.subjectWindenergie
dc.subjectWindenergiepark
dc.subjectOnshore
dc.subjectEnergiewende
dc.subjectInteressenabwägung
dc.subjectErneuerbare-Energien-Gesetz
dc.subjectLärmschutz
dc.subjectInfraschall
dc.subjectGebiet für Windenergieanlagen
dc.subjectOnshore-Windenergie
dc.subjectOnshore-Windenergieanlage
dc.subjectOn-shore Windenergieanlage
dc.subjectErneuerbare Energien
dc.subjectSchutzgüter
dc.subjectInteressensabwägung
dc.subjectMindestabstände
dc.subjectInfraschallbelästigung
dc.subject.ubaThemeKlima | Energie
dc.subject.ubaThemeClimate | Energy
dc.titleMindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen
dc.title.alternativeMindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen
dc.typeMonographie
dspace.entity.typePublication
local.audienceBehörden
local.bibliographicCitation.publisherPlaceDessau-Roßlau
local.collectionStellungnahme / Umweltbundesamt
local.subtitleschriftliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Drucksache 17/1973 ; Anhörung im Niedersächsischen Landtag am 2. März 2015

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