Vorschaubild

Publikationstyp

Monographie

Erscheinungsjahr

2015
'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen

schriftliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Drucksache 17/1973 ; Anhörung im Niedersächsischen Landtag am 2. März 2015

Autor:innen

Quelle

Schlagwörter

Windenergie, Windenergiepark, Onshore, Energiewende, Interessenabwägung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Lärmschutz, Infraschall, Gebiet für Windenergieanlagen, Onshore-Windenergie, Onshore-Windenergieanlage, On-shore Windenergieanlage, Erneuerbare Energien, Schutzgüter, Interessensabwägung, Mindestabstände, Infraschallbelästigung

Finanzierungskennzeichen

standardisiertes Finanzierungskennzeichen

Verbundene Publikation

Zitation

Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2015. Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen, 2015. [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Stellungnahme. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/4541
Zusammenfassung deutsch
Der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de