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Publikationstyp
Monographie
Erscheinungsjahr
2019
'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger

Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2018
Quelle
Schlagwörter
Emissionsbilanz, Erneuerbare Energie, Energieträger, Emissionsanalyse, Emissionsminderung, Emissionsbilanzierung, Emissionsbewertung, Emissionsvermeidung
Zitation
LAUF, Thomas, Michael MEMMLER und Sven SCHNEIDER, 2019. Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Climate Change, 37/2019. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/4851
Zusammenfassung deutsch
Die in diesem Bericht aufgeführten Ergebnisse für das Jahr 2018 zeigen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland beiträgt. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft Treibhausgas - und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, wenn es z.B. darum geht, gezielte Maßnahmen zum Klimaschutzund der Luftreinhaltung abzuleiten, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden. Im Ergebnis weist die Netto-Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Vorketten eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 187 Mio. t CO2 -Äquivalente (CO2-Äq.) im Jahr 2018 aus. Auf den Stromsektor entfielen 140 Mio. t CO2-Äq., davon sind 124 Mio. t der Strommenge mit EEG-Vergütungsanspruch zuzuordnen. Im Wärmesektor wurden 35 Mio. t und durch biogene Kraftstoffe 8 Mio. t CO2-Äq. vermieden. Generell lässt sich feststellen, dass bei Strom und Wärme das Ergebnis maßgeblich dadurch beeinflusst wird, welche fossilen Brennstoffe durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. Bei den Biokraftstoffen sind insbesondere die Art und Herkunft der verwendeten Rohstoffe ausschlaggebend. Sofern es sich dabei nicht um biogene Reststoffe oder Abfälle handelt, sind Landnutzungsänderungen durch den landwirtschaftlichen Anbau der Energiepflanzen zu beachten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/