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Rauert, Caren

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Rauert
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Caren
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  • Veröffentlichung
    Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)
    (2016) Apel, Petra; Beer, Inga; Bolland, Til; Debiak, Malgorzata; Dettling, Folke; Koch-Jugl, Juliane; Rauert, Caren; Stolzenberg, Hans-Christian; Wuttke, Joachim; Tietjen, Lars; Walther, Mareike; Wurbs, Johanna; Deutschland. Umweltbundesamt
    Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe Ń entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind. Quelle: Umweltbundesamt
  • Veröffentlichung
    Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)
    (2015) Apel, Petra; Beer, Inga; Bolland, Til; Debiak, Malgorzata; Dettling, Folke; Koch-Jugl, Juliane; Rauert, Caren; Stolzenberg, Hans-Christian; Wuttke, Joachim; Tietjen, Lars; Walther, Mareike; Wurbs, Johanna
    Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe – entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (⁠POP⁠) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der ⁠Stoff⁠ nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind.
  • Veröffentlichung
    National implementation plan of the Federal Republic of Germany to the Stockholm Convention
    (Umweltbundesamt, 2017) Rauert, Caren; Deutschland. Umweltbundesamt
    In the National Implementation Plan, Germany describes the measures taken to implement the obligations under the Stockholm Convention. These include both the legal measures implementing these obligations into national and European law and measures to reduce or eliminate releases of persistent organic pollutants (POPs) from intentional and unintentional production and use as well as from stockpiles and wastes. Also, measures for public information, awareness developing and education as well as research, development and monitoring are included. The National Implementation Plan is reviewed periodically. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
  • Veröffentlichung
    Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen
    (Umweltbundesamt, 2017) Rauert, Caren; Deutschland. Umweltbundesamt
    Mit dem Nationalen Umsetzungsplan beschreibt Deutschland die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens ergriffen wurden. Dies beinhaltet sowohl die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene wie auch die getroffenen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verringerung oder Verhinderung der Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) aus beabsichtigter und unbeabsichtigter Produktion und aus Verwendung, und von Freisetzungen aus Lagerbeständen und Abfällen. Ebenso gehören Maßnahmen zur Information, Bewusstseinsbildung und Aufklärung dazu sowie zur Forschung, Entwicklung und Überwachung. Der Nationale Umsetzungsplan wird in Abständen von einigen Jahren überarbeitet und aktualisiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
  • Veröffentlichung
    Hexabromcyclododecan (HBCD)
    (2017) Apel, Petra; Beer, Inga; Bolland, Til; Debiak, Malgorzata; Dettling, Folke; Koch-Jugl, Juliane; Rauert, Caren; Stolzenberg, Hans-Christian; Wuttke, Joachim; Tietjen, Lars; Walther, Mareike; Wurbs, Johanna
    Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe - entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de