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Veröffentlichung Europäischer JRC-Bericht zu R1234yf ignoriert Brandereignisse(Umweltbundesamt, 2014) Deutschland. UmweltbundesamtAus Klimaschutzgründen sollen Pkw-Klimaanlagen in der EU auf ein neues Kältemittel umgestellt werden. Doch nicht nur aus Sicht des UBA setzen viele Autohersteller hier auf das falsche Pferd. Denn das neue Kältemittel R1234yf kann sich bei Unfällen entzünden und giftige Flusssäure bilden. Dies zeigten unter anderem Versuche im Auftrag des UBA und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders Insassen und Rettungskräfte können gefährdet sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) sieht jedoch nach Bewertung der Kraftfahrt-Bundesamt-Tests kein ernstes Risiko und ignoriert Erkenntnisse anderer Studien völlig. Nicht nachvollziehbar, findet das UBA. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Konsultation des BMWi-Grünbuchs "Ein Strommarkt für die Energiewende"(Umweltbundesamt, 2015) Deutschland. UmweltbundesamtIm November 2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sein Grünbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende". Es beschreibt, wie das zukünftige Marktdesign und der Ordnungsrahmen für den Stromsektor aussehen sollten, damit bei mehr Wind- und Sonnenenergie im Netz eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung gewährleistet ist. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation beteiligte sich auch das UBA mit einer Stellungnahmen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen(Umweltbundesamt, 2015) Deutschland. UmweltbundesamtDer Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Versalzung von Werra und Weser(Umweltbundesamt, 2014) Deutschland. UmweltbundesamtDie salzhaltigen Abwässer aus Kaliproduktion und Kalihalden belasten seit Jahrzehnten die Flüsse Werra und Weser und gefährden das Grundwasser. Verschiedene Gremien auf Länderebene suchen derzeit nach Lösungen für dieses Abwasserproblem. Das Umweltbundesamt war vom Bundesumweltministerium gebeten worden, nur einen dieser Lösungsvorschläge isoliert zu prüfen: die so genannte Eindampfung der Abwässer mit Salzrückgewinnung. Unter den derzeitigen Randbedingungen kann das Umweltbundesamt die "Eindampfungslösung" allerdings nicht empfehlen: Erstens würden allein die Voruntersuchungen für den Bau einer solchen Anlage vermutlich noch mehrere Jahre dauern - und damit viel zu lange, denn die Maßnahmen für einen guten ökologischen Zustand in Werra und Weser müssen spätestens 2015 festgelegt und der EU-Kommission berichtet werden. Zweitens können die Gesamtkosten erst nach den Voruntersuchungen seriös geschätzt und erst dann beurteilt werden, ob der Bau einer solchen Anlage für die K+S Aktiengesellschaft aus Kassel wirtschaftlich verhältnismäßig ist. Und drittens wird mit der Eindampfung das langfristige Problem der Haldenabwässer nicht gelöst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de