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    Veröffentlichung
    Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
    (Umweltbundesamt, 2014)
    Mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) sollen notwendige Fördermaßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sowie für den ⁠Klimaschutz⁠ finanziert werden. Für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen langfristiger Klimaschutzziele ist die verlässliche und gesicherte Finanzierung der hierfür notwendigen Projekte, wie sie der EKF leistet, besonders wichtig. Das Umweltbundesamt begrüßt aus diesem Grund den EKF und sieht wie die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf zu decken. Zur Gegenfinanzierung der erforderlichen Haushaltsmittel schlägt das Umweltbundesamt den Abbau energiebezogener Subventionen vor. Damit wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz verbunden.
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    Veröffentlichung
    Raising the EU 2030 GHG emission reduction target
    (Umweltbundesamt, 2020) Burger, Andreas; Gibis, Claudia; Knoche, Guido; Lünenbürger, Benjamin; Weiß, Jan
    The political debate on raising EU’s greenhouse gas (GHG) emission reduction target for 2030 from at least 40 percent up to 55 percent or even higher is in full swing. While the European Commission has proposed to reduce emissions by at least 55 percent below 1990 levels, the European Parliament went a step further and adopted a target of 60 percent emissions reductions. This paper intends to enrich ongoing debates on the “how” the EU could commit to a 2030 mitigation objective, with the highest ambition possible as committed to the Paris Agreement.English-language paper with German-language summary: Ausgestaltung des Europäischen Klimaschutzziels 2030 - Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung in den ETS- und Nicht-ETS-Sektoren
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    Veröffentlichung
    Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020
    (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Expertenrat für Klimafragen, 2021) Expertenrat für Klimafragen; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, Barbara
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    Menschheitsaufgabe Klimaschutz
    (Hessische Landeszentrale für Politische Bildung, 2020) Klingenfeld, Daniel
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    Veröffentlichung
    Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021
    (Expertenrat für Klimafragen, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt. Expertenrat für Klimafragen. Geschäftsstelle Berlin; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, Barbara
    Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. "Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären", erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. "Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse." "Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung", erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr. Quelle: https://expertenrat-klima.de/
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    Technisches Begleitdokument zum Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021
    (Expertenrat für Klimafragen, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt. Expertenrat für Klimafragen. Geschäftsstelle Berlin; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, Barbara
    Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. "Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären", erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. "Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse." "Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung", erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr. Quelle: https://expertenrat-klima.de/