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Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021
Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz
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Klima, Klimapolitik, Klimaschutzgesetz, Bundesrepublik Deutschland
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt. Expertenrat für Klimafragen. Geschäftsstelle Berlin, 2022. Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 [online]. Berlin: Expertenrat für Klimafragen. Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr ..., 2021. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/2772
Zusammenfassung deutsch
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. "Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären", erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. "Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse." "Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung", erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr. Quelle: https://expertenrat-klima.de/