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Veröffentlichung Daten zur Umwelt 2015(2015)Umweltpolitik braucht einen langen Atem, nicht nur beimKlimaschutz. Auch in der Luftreinhaltung oder beim Gewässerschutz zeigt sich: In vielen Bereichen sinken zwar die schädlichen Einträge in die Umwelt. Dies ist aber kein Grund zur Entwarnung. So sind beispielsweise nur zehn Prozent der Flüsse und Bäche und nur rund ein Prozent der untersuchten Abschnitte an Nord- und Ostseeküste in einem guten ökologischen Zustand. Grund ist vor allem die immer noch zu hohe Nährstoffbelastung.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Data on the Environment 2015(2015)Environmental policy requires great staying power not only in terms of climate protection. A look at air pollution control and water protection shows that while harmful emissions to the environment are decreasing in many areas, this is no reason to sound the all clear. For example, only ten percent of rivers and streams in Germany and only about one percent of examined sections of North and Baltic Sea coasts exhibit good ecological status, mainly because nutrient loads are still too high.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Kaufrausch, Klima und Klamotten(Umweltbundesamt, 2020) Böger, Britta; Deutschland. UmweltbundesamtWie hängen die eigenen Entscheidungen im Alltag und auf dem Autorücksitz mit dem Klimawandel zusammen? Wie kann man so handeln, dass in Zukunft und für alle Menschen auf der Erde ein gutes Leben möglich ist? Leo und Polly durchstöbern ihren Kleiderschrank, den Esstisch, Schulranzen, Urlaubskoffer, die Weihnachtswunschliste. Und sie überlegen, ob weniger eigentlich viel mehr ist. Quelle: UmweltbundesamtVeröffentlichung Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020(Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Expertenrat für Klimafragen, 2021) Expertenrat für Klimafragen; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, BarbaraVeröffentlichung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021(Expertenrat für Klimafragen, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt. Expertenrat für Klimafragen. Geschäftsstelle Berlin; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, BarbaraDer Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. "Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären", erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. "Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse." "Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung", erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr. Quelle: https://expertenrat-klima.de/Veröffentlichung Technisches Begleitdokument zum Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021(Expertenrat für Klimafragen, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt. Expertenrat für Klimafragen. Geschäftsstelle Berlin; Henning, Hans-Martin; Knopf, Brigitte; Bettzüge, Marc Oliver; Heimer, Thomas; Schlomann, BarbaraDer Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. "Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären", erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. "Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse." "Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung", erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr. Quelle: https://expertenrat-klima.de/