Climate Change

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    Veröffentlichung
    Future role for voluntary carbon markets in the Paris era
    (Umweltbundesamt, 2020) Fearnehough, Harry; Kachi, Aki; Mooldijk, Silke; NewClimate - Institute for Climate Policy and Global Sustainability gGmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Böther, Stefanie
    Der Wechsel vom Kyoto Protokoll zum Übereinkommen von Paris (ÜvP) bedeutet für das Ende des Jahres 2020 eine grundlegende Änderung in der globalen Steuerung der Treibhausgasemissionen. Dies hat Auswirkungen auch auf die künftige Rolle und tragfähige Modelle des freiwilligen Kohlenstoffmarktes. Ein kritischer Punkt ist, ob und wie eine "Doppelzählung" von Emissionsminderungen - die Verwendung derselben Emissionsminderung zum freiwilligen Ausgleich und zur Erreichung des Ziels eines Landes unter dem ÜvP - vermieden wird. Wir zeigen, dass wenn ein Risiko besteht, dass dieselbe Emissionsminderung mehr als einmal geltend gemacht werden kann, die Klimaauswirkungen des freiwilligen Engagements in Kohlenstoffmärkte vernachlässigbar oder sogar insgesamt negativ sein können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die künftige Gestaltung des freiwilligen Kohlenstoffmarktes sicherstellt, dass die Unterstützung von Aktivitäten die Regierungen nicht davon abhält, ihre Klimaschutzbemühungen zu verstärken. Wir wenden eine Reihe von Kriterien an, um potenziell neue Modelle für freiwillige Kohlenstoffmärkte unter dem ÜvP zu bewerten und nennen Optionen, um das Engagement in den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern. Im Ergebnis zeigen sich drei Modelle als potenziell realisierbar in der Paris Ära: das "contribution claim", das "NDC crediting" und das "non-NDC crediting" Modell, jeweils mit eigenen Stärken und Schwächen. Die relative Attraktivität der Modelle wird sich wahrscheinlich im Laufe der Zeit ändern, wenn die NDCs in den Ländern ausgeweitet werden. Um den Klimaschutzeffekt zu maximieren und sich gegen einige der Risiken abzusichern, die sich aus den Merkmalen der Modelle ergeben, wird empfohlen, dass der Markt sich auf Projektaktivitäten, die herausfordernde Minderungsoptionen repräsentieren und auf Gastländer mit ambitionierten Zielen konzentriert. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Indicators for sustainable development under Article 6 of the Paris Agreement
    (Umweltbundesamt, 2020) Kachi, Aki; Mooldijk, Silke; Dransfeld, Björn; NewClimate - Institute for Climate Policy and Global Sustainability gGmbH; the greenwerk - climate advisory network; Deutschland. Umweltbundesamt; Erxleben, Friederike; Wolke, Frank
    Dieser Bericht analysiert, wie die Rolle der nachhaltigen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der Mechanismen gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris gestärkt werden kann. Das Papier reflektiert zunächst die Erfahrungen mit der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des CDM und in der Debatte über Marktmechanismen für die Zeit nach 2020. Zudem werden Ansätze des freiwilligen Marktes für eine nachhaltige Entwicklung betrachtet. Darüber hinaus wird analysiert, inwieweit sich die Länder in multilateralen Instrumenten und Institutionen außerhalb der UNFCCC in Fragen zur nachhaltigen Entwicklung geeinigt haben. Um die Integration der nachhaltigen Entwicklung in Artikel 6 zu erleichtern, werden in dem Bericht zweitens wichtige Verweise auf die Bestimmungen über nachhaltige Entwicklung und Schutzmaßnahmen im Übereinkommen von Paris, in den SBSTA 50 Textentwürfen zu Artikel 6 vom Juni 2019, sowie den CMA2 Textentwürfen vom Dezember 2019 genannt. Um die Grenzen und Möglichkeiten für die Integration der nachhaltigen Entwicklung in Artikel 6 besser zu veranschaulichen, werden drei mögliche Szenarien entwickelt, wie ausgehend vom aktuellen Verhandlungsstand nachhaltige Entwicklung in das Regelwerk von Artikel 6 einbezogen werden kann. Die Betrachtung schließt mit Empfehlungen, wie die nachhaltige Entwicklung im Regelwerk für Artikel 6 besser verankert werden kann. Diese Empfehlungen enthalten Vorschläge für Textänderungen im Kontext der weiteren UNFCCC-Verhandlungen. Da die Verhandlungen Teile der weiteren Operationalisierung von Artikel 6 in ein Arbeitsprogramm aufschieben können, werden abschließend potenzielle Elemente eines solchen Arbeitsprogramms skizziert. Quelle: Forschungsbericht