Auflistung nach Autor:in "Schmiedel, Ute"
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Veröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2015 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2017(2018) Löhle, Stephan; Bartnik, Sabine; Schmiedel, Ute; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Sperlich, Kristine; Kummer, SinaIm Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde.Veröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2016 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2018(2018) Löhle, Stephan; Bartnik, Sabine; Schmiedel, Ute; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Kummer, SinaIm Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2016. Insgesamt brachten Hersteller 1,96 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,95 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % geringfügig unterschritten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden alle Ziele im Jahr 2016 in allen Kategorien erreicht.Veröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019(2019) Löhle, Stephan; Schmiedel, Ute; Bartnik, Sabine; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Oehme, InesGemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG (1) und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2017 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2019 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2017 im vorliegenden Bericht, unterteilt (wie in den Vorjahren) in die bis zum 14. August 2018 geltenden zehn Gerätekategorien. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2017 erfüllt (45,08 %). Auch sämtliche Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie sind erfüllt. (1) Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG) Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020(Umweltbundesamt, 2020) Löhle, Stephan; Schmiedel, Ute; Bartnik, Sabine; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. UmweltbundesamtGemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG1 und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2018 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2020 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (stiftung ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2018 im vorliegenden Bericht. In diesem Berichtsjahr wurde unterjährig der Zuschnitt der bisher geltenden 10 Kategorien auf die ab dem 15. August 2018 gültigen 6 Kategorien geändert. Folglich lagen die Grunddaten in unterschiedlicher Form vor. Die Darstellung des Berichtsjahres 2018 erfolgt letztmalig in der Form der 10 Kategorien, weshalb rechnerische Anpassungen vorgenommen wurden, um eine konsistente Auswertung zu ermöglichen. Ferner wurde im Berichtsjahr 2018 der sog. "open scope" zum 15.08.2018 eingeführt. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2018 nicht erfüllen wird (43,11 %). Für das kommende Berichtsjahr 2019 gilt die Zielerreichung einer Mindestsammelquote von 65 %. Sämtliche geforderten Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie werden erfüllt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Effizienzbestimmung der Vertreiberpflichten nach ElektroG(Umweltbundesamt, 2020) Schmiedel, Ute; Löhle, Stephan; Wolf, Julia; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Dr. Brüning Engineering UG; Deutschland. Umweltbundesamt; Oehme, InesMit Inkrafttreten des ElektroG2 am 24. Oktober 2015 wurden unter anderem neue Rücknahme-, Anzeige- und Mitteilungspflichten für Vertreiber festgelegt. Die Rücknahme über den Handel ist in diesem Zusammenhang seit dem 24. Juli 2016 gemäß § 17 Abs. 1 ElektroG erstmals für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 verpflichtend. Für den Fernabsatzhandel gilt die Verpflichtung ebenfalls, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 erreichen (vgl. § 17 Abs. 2 ElektroG). Die Bundesregierung ist nach der Begründung zum ElektroG zur Evaluierung u. a. der Vertreiberpflichten nach § 17 ElektroG verpflichtet. Auf Grund der neu eingeführten Rücknahmepflichten liegt bislang keine systematische Bewertung zur Umsetzung dieser Pflichten durch die Vertreiber vor. Diese ist im Rahmen des vorliegenden Berichtes erfolgt. Neben der Darstellung der praktischen Umsetzung der Rücknahme gemäß § 17 ElektroG sowohl im stationären als auch im Fernabsatzhandel werden vor allem die Identifizierung von Schwierigkeiten / Umsetzungsdefiziten, eine qualitative Beurteilung der aktuellen Begebenheiten (Rücknahmestellen, Sammelbehältnisse, etc.) und die Umsetzung der Vertreiberpflichten nach ElektroG näher betrachtet und abgebildet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen aus der allgemeinen Datenauswertung der Vertreiberrücknahme, den vor Ort Besuchen sowie aus Stakeholderbefragungen werden im vorliegenden Bericht konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die Vertreiberrücknahme zukünftig zu verbessern. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Verbraucherumfrage zum Entsorgungsverhalten von Elektro(nik)altgeräten(2018) Löhle, Stephan; Bartnik, Sabine; Schmiedel, Ute; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Kummer, SinaDie Auswertung der Erfassungsmengen von Elektronikaltgeräten bezogen auf die in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen der letzten Jahre zeigt, dass lediglich Erfassungsquoten von ca. 40-43 % erreicht werden. Für das Berichtjahr 2016 beträgt die Erfassungsquote nahezu 45 %. Da ab dem Jahr 2016 eine Mindesterfassungsquote von 45 % und ab dem Jahr 2019 von 65 % zu erreichen ist, stellt sich die Frage nach möglichen Erklärungen der bisher geringen Sammelmenge. Eine relevante Rolle kann hierbei das Entsorgungsverhalten von Verbrauchern haben. Um diese Schnittstelle zu evaluieren, wurde eine Verbraucherbefragung Ende Februar 2018 durchgeführt und anschließend die Ergebnisse ausgewertet.