Auflistung nach Autor:in "Heinrichs, Eckhart"
Gerade angezeigt 1 - 10 von 10
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Veröffentlichung EU-Umgebungslärmrichtlinie und ruhige Gebiete(2017) Heinrichs, Eckhart; Hintzsche, MatthiasVeröffentlichung Kommunen stehen in der Pflicht(2017) Heinrichs, Eckhart; Hintzsche, MatthiasVeröffentlichung Kooperativ und integriert gesundheitliche Belange stärken - die Rolle der Gesundheitsakteure in umweltrelevanten Planungsprozessen(2021) Bunge, Christiane; Preuß, Thomas; Heinrichs, Eckhart; Conrad, AndréVeröffentlichung Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen(2016) Sommer, Karsten; Heinrichs, Eckhart; Deutschland. Umweltbundesamt; Schormüller, Kathrin; Malow, MarionZiel des Gutachtens „Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen“ ist das Entwickeln von Empfehlungen für geeignete Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Richtlinien, um Hindernisse zu beseitigen, denen sich Kommunen bei der Durchsetzung von Tempo 30 derzeit gegenübergestellt sehen. Dazu waren die im Forschungsprojekt „TUNE ULR –Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ermittelten fachlichen und rechtlichen Hindernisse auszuwerten und weitere Hindernisse in einem Workshop zu ermitteln. Die Hindernisse waren daraufhin zu untersuchen, ob sie durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen oder Richtlinien zu beseitigen sind. Entsprechende Änderungsempfehlungen werden in diesem Gutachten entwickelt.Veröffentlichung Lärmbilanz 2015(2016) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDas Vorhaben analysiert die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung. Zu diesem Zweck wurden zunächst die beim Umweltbundesamt vorliegenden Daten übernommen, gesichtet und auf Plausibilität, Doppelungen usw. geprüft. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse mittels deskriptiver Statistik beschrieben und hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen einzelnen Aspekten analysiert. Im Ergebnis wird ein aktueller Überblick über die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe in Deutschland gegeben. Ausgewählte Daten werden mit denen der ersten Stufe (Lärmbilanz 2010) verglichen.Veröffentlichung Lärmbilanz 2020(Umweltbundesamt, 2021) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDas Vorhaben "Lärmbilanz 2020" wertet die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung (LAP) aus. Anschließend wird das gesamte Planungsverfahren analysiert. Zu diesem Zweck wird die Auswertung der Meldungen ergänzt um Literaturrecherchen und Fachgespräche mit Expertinnen und Experten. Seit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht haben die zuständigen Behörden zahlreiche, teilweise sehr unterschiedliche, Erfahrungen mit der Lärmaktionsplanung in Deutschland gesammelt. In vielen Kommunen wurde die Lärmaktionsplanung verstetigt und Erfolge werden sichtbar bzw. hörbar. In anderen Gemeinden macht sich dagegen Ernüchterung breit, vor allem kleinere Kommunen stellen seltener einen LAP auf und entwickeln seltener konkrete Lärmminderungsmaßnahmen als größere Städte. Insgesamt gibt es kaum Fachleute, die sich mit dem Umsetzungsstand der LAP-Maßnahmen zufrieden zeigen. Es geht heute im Kern also vor allem darum, wie die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gestärkt werden kann und wie die Planungsverantwortlichen in die Lage versetzt werden können, vor Ort tatsächlich Lärmminderung zu bewirken. Damit rückt der Planungsprozess stärker in den Fokus. Neben der notwendigen Ressourcenbereitstellung sind hier vor allem auf drei Ebenen Weiterentwicklungen möglich und sinnvoll, die im vorliegenden Bericht ausgearbeitet werden: - bundesweit einheitliche, verbindliche und klarere Vorgaben zur Ausgestaltung der Planung, - Anpassung der Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung bzw. stärkere Unterstützung der zuständigen Behörden, - kontinuierliche und systematische Kommunikation und Informationsangebote. Viele Erkenntnisse der "Lärmbilanz 2020" sind nicht neu, die meisten Optimierungsansätze sind schon länger bekannt. Es gibt daher weniger Erkenntnisdefizite als vielmehr Umsetzungsdefizite, die vor allem auf fehlende politische Prioritäten zurückzuführen sind. Gelingt es, diese Prioritäten anders zu gewichten, könnten ohne wesentliche Mehraufwände innerhalb kurzer Zeit deutlich mehr Menschen lärmentlastet werden als bisher. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Ruhige Gebiete(2018) Heinrichs, Eckhart; Leben, Jörg; Cancik, Pascale; Deutschland. Umweltbundesamt. Fachgebiet I.3.4 - Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen; Hintzsche, Matthias; Kambor, SusanneDer Schutz ruhiger Gebiete ist essentieller Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Bei der Identifizierung und Festlegung haben die zuständigen Behörden einen weiten planerischen Gestaltungsspielraum. Die vorliegende Fachbroschüre zeigt Auswahlkriterien auf und fasst gängige Kategorien von ruhigen Gebieten zusammen. Darüber hinaus werden Hinweise zur weiteren Ausgestaltung des Planungsinstruments gegeben. Zur Unterstützung der Planungsträger wurde ein Flussdiagramm für den Auswahlprozess von ruhigen Gebieten im Rahmen der Lärmaktionsplanung entwickelt.Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser.Veröffentlichung Ruhige Gebiete - Das Vorsorgeprinzip in der EU-Umgebungslärmrichtlinie(2017) Heinrichs, Eckhart; Hintzsche, MatthiasDie EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt neben der Erfassung der Lärmbelastung und der Lärmminderung auch das Vorsorgeprinzip. Schützenswert ruhige Gebiete sollen vor einer Lärmzunahme bewahrt werden. Die Richtlinie und die nationale Umsetzung geben hierfür nur einen Rahmen vor. Die konkrete Ausgestaltung, beispielsweise Auswahlkriterien oder Schutzmaßnahmen, obliegt den für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden. Dies sind in der Regel die Gemeinden. In einem Forschungsvorhaben für das Umweltbundesamt wurden die bisherigen Erfahrungen zu den ruhigen Gebieten zusammengetragen und analysiert sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Instruments erarbeitet. Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h(Umweltbundesamt, 2023) Heinrichs, Eckhart; Klein, Timotheus; Blohm, Juliane; LK Argus GmbH (Berlin); ARGUS Stadt und Verkehr; Lärmkontor GmbH (Hamburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Röthke-Habeck, PetraDas vorliegende Forschungsvorhaben untersucht die möglichen Auswirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h auf Verkehr, Lärm- und Luftschadstoffbelastung. Grundlage der Untersuchung sind Simulationen in den Modellstädten Halle, Göttingen und Ravensburg. Das Vorhaben soll Erkenntnisse liefern, die bei einer modellhaften Erprobung oder auch bei einer generellen Einführung von Tempo 30 innerorts berücksichtigt werden können. Im Ergebnis liegen Erkenntnisse zu möglichen verkehrlichen und Umweltwirkungen vor sowie Empfehlungen zur Einführung von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit mit Hin weisen zu Begleituntersuchungen bei einer Umsetzung. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen(2017) Heinrichs, Eckhart; Scherbarth, Frank; Sommer, Karsten; Deutschland. Umweltbundesamt; Malow, Marion; Röthke-Habeck, PetraNach der flächendeckenden Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Nebennetz wenden nun immer mehr Kommunen Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen an. Gründe sind meist eine höhere Verkehrssicherheit, besserer Lärmschutz, Luftreinhaltung und auch häufig die Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie eine höhere Aufenthaltsqualität. Vielerorts bestehen Unsicherheiten über die tatsächlichen Auswirkungen einer Tempo-30-Anordnung. Diese Broschüre stellt die wichtigsten Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen zusammen.