Auflistung nach Autor:in "Cayé, Nicolas"
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Veröffentlichung Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019(2021) Burger, Alexandar; Cayé, Nicolas; Jaegermann, Corinna; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Kotschik, GerhardNach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate (2005/270/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17. April 2019, zu erfolgen. Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % bzw. um 47 kt auf 18,91 Mio. Tonnen an. Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2020(Umweltbundesamt, 2022) Burger, Alexandar; Cayé, Nicolas; Schüler, Kurt; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Kotschik, GerhardNach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate (2005/270/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17. April 2019, zu erfolgen. Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung sank 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % bzw. um 131 kt auf 18,78 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,20 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2020 verwertet, 13,96 Mio. Tonnen stofflich und 4,2 Mio. Tonnen energetisch. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,1 Mio. Tonnen auf 12,8 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,0 Mio. Tonnen auf 5,2 Mio. Tonnen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022(Umweltbundesamt, 2024) Cayé, Nicolas; Marasus, Stefan; Nguyen, Uyen; Schüler, KurtDie Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend.Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten.Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch.Veröffentlichung Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen(Umweltbundeamt, 2021) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, SoniaDas Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre. Für das Berichtsjahr 2018 ist die Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.07.2014 (BGBl. I S. 1061) geändert wurde, die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV soll der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wird ein Anteil von 80 % genannt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. Dementsprechend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % genannt. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt. Im Ergebnis wurden 2018 42,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,8 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 1,0 Prozentpunkte auf 41,1 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,2 Prozentpunkte geringfügig auf 1,6 % erweitern. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen(Umweltbundesamt, 2022) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, SoniaDas Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten - Berichtsjahr 2020(Umweltbundesamt, 2022) Burger, Alexandar; Cayé, Nicolas; Schüler, Kurt; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Kotschik, GerhardHintergrund des Vorhabens ist die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff produkte auf die Umwelt. Zielsetzung des Projekts ist es, die in Artikel 4, Artikel 6 Abs. 5 und Artikel 9 unter Berücksichtigung von Artikel 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) geforderten Daten für Deutschland zu ermitteln. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022. Mit diesem Vorhaben soll der Stand vor dem Ergreifen nationaler Maßnahmen erhoben werden. Als Bezugsjahr wurde deshalb das Jahr 2020 gewählt. 2020 wurden in Deutschland 36,3 Mrd. Einwegartikel (Haupteinheiten) im Sinne des Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie verbraucht. 79,3 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen. Die Einwegartikel haben ein Gesamtgewicht von 355 kt und ein Kunststoffgewicht von 288,2 kt. Deutschland erreicht bereits 2020 die ab dem Bezugsjahr 2025 geforderte Zielquote von 25 % Rezyklatanteil in Einweggetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen (PET-Flaschen). Die Rezyklateinsatzquote beträgt im Bezugsjahr 2020 27,9 %. 494 kt Kunststoffflaschen im Sinne des Artikel 6 Absatz 5 Einwegkunststoffrichtlinie wurden 2020 verbraucht. Insgesamt 138 kt Kunststoffrezyklate sind in der Verbrauchsmenge dieser Einweggetränkeflaschen aus PET enthalten. Ziel des Artikel 9 Einwegkunststoffrichtlinie ist die Steigerung der hochwertigen Verwertung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass 77 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff getrennt gesammelt werden, 2029 erhöht sich die Zielquote auf 90 %. Sowohl die Erfassung über die Rücknahmesysteme als auch die LVP-Sammlung der dualen Systeme sind als getrennte Sammelsysteme qualifiziert. Insgesamt erreichen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie eine getrennte Sammelquote von 94,7 %. Die Zielquote für 2029 übertrifft Deutschland bereits 2020 deutlich. Quelle: BerichtVeröffentlichung Fundierte Schätzung der Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Sinne des Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtline(Umweltbundesamt, 2022) Cayé, Nicolas; Schüler, Kurt; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. UmweltbundesamtDas Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben zur "Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie" (FKZ 3721 33 301 0) vergeben. Der vorliegende Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens. Vor diesem Hintergrund benötigt das Umweltbundesamt Informationen zur Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Sinne des Art. 8 Abs. 2 und 3 EWKRL. Diese Daten sind eine Voraussetzung, um die Einrichtung des Einwegkunststofffonds planen zu können.Für den Begriff "Hersteller" greift die GVM auf die Definition des EWKFondsG-RegE zurück.Welcher Hersteller schließlich als Hersteller eines Einwegkunststoffproduktes gilt, hängt davon ab, - wer das Einwegkunststoffprodukt erstmals auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 3 Buchstabe a EWKFondsG-RegE) oder - wer nicht in Deutschland niedergelassen ist und das Einwegkunststoffprodukt unmittelbar ins Inland an private Haushalte oder andere Nutzer verkauft (§ 3 Nummer 3 Buchstabe bEWKFondsG-RegE). 56 Tsd. Hersteller stellen die Einwegkunststoffprodukte im Sinne des Art. 8 EWKRL erstmals auf dem Markt bereit (§ 3 Nummer 3 Buchstabe a EWKFondsG-RegE) oder verkaufen die Einwegkunststoffprodukte unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer (§ 3 Nummer 3 Buchstabe b EWKFondsG-RegE). Diese Zahl wurde bereits um Mehrfachzählungen bereinigt. Quelle: Forschungsbericht