Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht möglichst unkompliziert und effizient nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Dieser Flyer beschreibt in kurzer und prägnanter Form die Verfahrensweise und benennt einige interessante Daten zum BattG-Melderegister.