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Deutschland. Umweltbundesamt. Fachgebiet V.1.5 - Energiedaten

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Publikationen

Veröffentlichung
Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2025
(Umweltbundesamt, 2026) Icha, Petra; Lauf, Thomas
Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer*innen Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die spezifische Kohlendioxid-Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt, der sich in 2024 und 2025 fortsetzt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.
Veröffentlichung
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2025
(2025) Adam, Sascha; Ahrem, Lukas; Bernicke, Maja; Bertram, Andreas; Bolland, Til; Böttcher, Christian; Brand, Kathrin; Can, Özge; Dreher, Marion; Drohsin, Detlef; Dunger, Karsten; Elsner, Cornelia; Fiedler, Traute; Fuß, Roland; Gensior, Andreas; Gohlisch, Gunnar; Gores, Sabine; Gromke, Ulrich; Grosse, Charlotte; Grübel, Johannes; Günther, Dirk; Hausmann, Kevin; Hermann, Tim; Hölting, Philipp; Icha, Petra; Juhrich, Kristina; Kessler, Kai; Kludt, Robert; Koppe, Katharina; Koska, Anna; Kotzulla, Michael; Langenfeld, Jens; Lehmann, Christian; Lenzen, Burkhard; Leuthold, Sandra; Liesegang, Christian; Martens, Kerstin; Mielke, Christian; Niebuhr, Jana; Pannier, Karen; Plickert, Sebastian; Proske, Christopher; Reichel, Jens; Reichart, Almut; Schiller, Stephan; Wetzel, Frank; Zheng, Jiexia; Deutschland. Umweltbundesamt
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NID) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden.

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