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Organische Mikroverunreinigungen in Gewässern
Organische Mikroverunreinigungen in Gewässern
vierte Reinigungsstufe für weniger Einträge
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Schlagwörter
Kläranlage, Abwasserbehandlung, Spurenstoff, Organischer Schadstoff, vierte Reinigungsstufe, Mikroverunreinigung
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2015. Organische Mikroverunreinigungen in Gewässern, 2015. [online]. Position. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/8025
Zusammenfassung deutsch
Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden.