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Batteriegesetz, BattG

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Deutschland. Umweltbundesamt. Fachgebiet III.1.2 - Rechtsangelegenheiten, V. E. u. B. (2020). BattG-Melderegister: Antworten auf häufig gestellte Fragen. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-3446
Zusammenfassung deutsch
Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument â€ÌHäufig gestellte Fragenâ€Ì werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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