Publikation:
Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft

dc.date.accessioned2024-06-16T16:37:41Z
dc.date.available2024-06-16T16:37:41Z
dc.date.issued2013
dc.description.abstractZum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Richtwerte für die Innenraumluft fest. Für eine gesundheitliche Bewertung von Glykolethern und Glykolestern in der Innenraumluft wurde mit dem Ziel einer einheitlichen Bewertung die gesamte Stoffgruppe mit Daten zu 47 Verbindungen analysiert. Für einige Glykolether stehen Effekte auf das Reproduktionssystem und hämatologische Effekte im Vordergrund, während andere zu Effekten in Leber und Niere führen. Darüber hinaus wurden bei einigen Glykolethern auch Reizwirkungen im Atemtrakt nachgewiesen. Für 14 Verbindungen lagen aussagefähige Inhalationsstudien vor oder es konnten Analogien zu eng verwandten Verbindungen hergestellt werden. Für diese Stoffe wurden individuelle Richtwerte abgeleitet, die für den Richtwert I der jeweiligen Verbindung zwischen 0,02 und 2 mg/m3 liegen (Tab. 1). Bei der Ableitung der Richtwerte wurde die zeitliche Exposition der Bevölkerung im Vergleich zu Beschäftigten oder Tierversuchen berücksichtigt, die Dauer der jeweiligen Studie, die interindividuelle Variabilität mit einem Faktor von 10 und die bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen höhere Atemrate mit einem Faktor von 2. Zur Extrapolation vom Versuchstier auf den Menschen wurden toxikodynamische Unterschiede in der Regel mit einem Faktor von 2,5 berücksichtigt. Für Verbindungen mit unzureichender Datenlage wurden auf Basis statistischer Auswertungen der Daten zu allen Glykolethern ein Default-Richtwert II von 0,05 ml/m3 und ein Default-Richtwert I von 0,005 ml/m3 vorgeschlagen. Zur Gesamtbewertung aller gefundenen Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft wird das Verhältnis aus der Konzentration jeder Verbindung, geteilt durch ihren Richtwert, gebildet und zu einem Summenrichtwert addiert. Die Summenrichtwerte gelten als eingehalten, wenn ihr Wert jeweils 1 unterschreitet.<P>Quelle: http://link.springer.com[14.02.2013]de
dc.identifier.doihttps://doi.org/10.60810/openumwelt-1020
dc.identifier.urihttps://openumwelt.de/handle/123456789/9342
dc.language.isoger
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
dc.titleRichtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft
dc.typeWissenschaftlicher Artikel
dspace.entity.typePublication
local.bibliographicCitation.journalTitleBundesgesundheitsblatt
local.bibliographicCitation.originalDOI10.1007/s00103-012-1597-x
local.bibliographicCitation.volume56 (2013), H. 2, Seite 286-320
local.collectionAufsätze
local.identifier.catalogId02384095
local.ingest.leader04885naa a2200000uu 4500
local.jointTitleRICHTWERTE FÜR GLYKOLETHER UND GLYKOLESTER IN DER INNENRAUMLUFT MITTEILUNG DER ADHOCARBEITSGRUPPE INNENRAUMRICHTWERTE DER KOMMISSION INNENRAUMLUFTHYGIENE UND DER OBERSTEN LANDESGESUNDHEITSBEHÖRDEN BEKANNTMACHUNG DES UMWELTBUNDESAMTES
local.sourcecatalog
local.source.urihttps://www.google.com/url?q=http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/glykolether_supplement_material.pdf&sa=U&ei=2-EcUajrEoy3hAeH2YDIAQ&ved=0CAgQFjAA&client=internal-uds-cse&usg=AFQjCNGw182E16tswLuyrUzU6WEWVEpDBg
local.subtitleMitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden ; Bekanntmachung des Umweltbundesamtes
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