Lade...
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
Störfall-Verordnung, Meldepflichtiges Ereignis, Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen, Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA), ZEMA, Störfall-VO, Meldepflichtiger Störfall
Forschungskennzahl (FKZ)
Verbundene Publikation
Zitation
Kleiber, M., & Watorowski, J. (2023). Jahresbericht 2020 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) (Deutschland. Umweltbundesamt, ed.). Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-4554
Zusammenfassung deutsch
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de