Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen
Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen
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Stromkennzeichnung, Herkunftsnachweisregister, Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, HKNR
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2019. Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen, 2019. [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Flyer und Faltblätter. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/4582
Zusammenfassung deutsch
Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.