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Die 2. Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die 2. Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Quelle
WASSER BERLIN INTERNATIONAL 2015
Schlagwörter
Zitation
Die 2. Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, 2015. [online]. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/7642
Zusammenfassung deutsch
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat vor 14 Jahren am 22. Dezember 2000 mit dem Hauptziel in Kraft, Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu entwickeln. Die Umsetzung der WRRL wird in Deutschland von den zuständigen Stellen mit erheblichem Aufwand und großem Engagement vorangetrieben. Dabei werden neue Wege der Gewässerbewirtschaftung, der Beteiligung, der Kooperation und der Koordinierung beschritten. Auch in methodischer und konzeptioneller Hinsicht werden neue Ansätze und Verfahren entwickelt und eingesetzt. Die aktive Einbindung von Nutzern und Betroffenen in den Bewirtschaftungsprozess eröffnet neue Perspektiven, schafft eine neue Wertschätzung des Gewässerschutzes und verbessert die Akzeptanz für die Umsetzung von Maßnahmen. Seit 2010 werden die ersten Bewirtschaftungspläne und die dazu gehörigen Maßnahmenprogramme für die 10 Flussgebiete in Deutschland umgesetzt.
An der Schwelle zum zweiten Bewirtschaftungszyklus kann Bilanz gezogen werden: Was ist gut gelaufen, was ist verbesserungswürdig, welche Lücken gibt es, hat sich der Stand des Wissens verändert? Bei der Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsplanung sind vor allem auch die Ergebnisse der Evaluation der Pläne im Rahmen des Blueprint-Prozesses zu berücksichtigen. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat daher das Bund-Länder-Arbeitsprogramms zur Flussgebietsbewirtschaftung grundlegend überarbeitet. Resultate des Programms zielen auf eine weitergehende Abstimmung und Harmonisierung des Vorgehens in und zwischen den Flussgebieten bei der Gestaltung des zweiten Bewirtschaftungszyklus´ von 2016 bis 2021. Beispielhaft seien harmonisiertere Vorgehensweisen der Flussgebietsgemeinschaften bei der Bestandsaufnahme, den Monitoringstrukturen und -methoden, der Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper und der Bestimmung des guten ökologischen Potenzials, den Ausnahmen und ihren Begründungen, den überregionalen Bewirtschaftungszielen und der Gestaltung der Berichterstattung genannt. In Übereinstimmung mit Anforderungen der Europäischen Kommission werden Maßnahmen im 2. Bewirtschaftungszyklus stringenter aus den Wirkungszusammenhängen zwischen Nutzung, Belastung und Zustand hergeleitet und konkreter auf die Zielerreichung ausgerichtet. Die LAWA hat sich vorab über wesentliche Inhalte der Maßnahmeprogramme abgestimmt. Fachlich wurden für die Bewertung der Gewässer Fortschritte erzielt. Dies betrifft u.a. die Weiterentwicklung der LAWA Typologie, die Verbesserungen der Datengrundlagen der Bundesländer und die Überarbeitung von Orientierungswerten für physikalisch-chemische Parameter basierend auf Monitoringdaten der Bundesländer. Die biologischen Bewertungsverfahren wurden ebenfalls weiterentwickelt, zwischenzeitlich interkalibriert und sollen in der Oberflächengewässerverordnung verankert werden. Für die Bewertung des ökologischen Potenzials liegt eine neue bundesweit nutzbare Methode vor, die bereits in der Praxis getestet wurde.
Die Umsetzung vieler im ersten Zyklus geplanter Maßnahmen dauert noch an oder verzögert sich. Hier gilt es die Randbedingungen, insbesondere die Flächenverfügbarkeit und die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu verbessern. Von Bund und Ländern entwickelte Strategien zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen sind die integrierte Umsetzung im Bereich Renaturierung, Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, die Etablierung von geeigneten Gremien zur Abstimmung der Maßnahmen (z. B. Arbeitskreise, Runde Tische), die Stärkung des Gewässerschutzes in den Agrar-Umweltprogrammen und die Ausweitung von Kooperationen.
Die Präsentation wird einen Überblick über wesentliche Inhalte der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 geben.
An der Schwelle zum zweiten Bewirtschaftungszyklus kann Bilanz gezogen werden: Was ist gut gelaufen, was ist verbesserungswürdig, welche Lücken gibt es, hat sich der Stand des Wissens verändert? Bei der Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsplanung sind vor allem auch die Ergebnisse der Evaluation der Pläne im Rahmen des Blueprint-Prozesses zu berücksichtigen. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat daher das Bund-Länder-Arbeitsprogramms zur Flussgebietsbewirtschaftung grundlegend überarbeitet. Resultate des Programms zielen auf eine weitergehende Abstimmung und Harmonisierung des Vorgehens in und zwischen den Flussgebieten bei der Gestaltung des zweiten Bewirtschaftungszyklus´ von 2016 bis 2021. Beispielhaft seien harmonisiertere Vorgehensweisen der Flussgebietsgemeinschaften bei der Bestandsaufnahme, den Monitoringstrukturen und -methoden, der Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper und der Bestimmung des guten ökologischen Potenzials, den Ausnahmen und ihren Begründungen, den überregionalen Bewirtschaftungszielen und der Gestaltung der Berichterstattung genannt. In Übereinstimmung mit Anforderungen der Europäischen Kommission werden Maßnahmen im 2. Bewirtschaftungszyklus stringenter aus den Wirkungszusammenhängen zwischen Nutzung, Belastung und Zustand hergeleitet und konkreter auf die Zielerreichung ausgerichtet. Die LAWA hat sich vorab über wesentliche Inhalte der Maßnahmeprogramme abgestimmt. Fachlich wurden für die Bewertung der Gewässer Fortschritte erzielt. Dies betrifft u.a. die Weiterentwicklung der LAWA Typologie, die Verbesserungen der Datengrundlagen der Bundesländer und die Überarbeitung von Orientierungswerten für physikalisch-chemische Parameter basierend auf Monitoringdaten der Bundesländer. Die biologischen Bewertungsverfahren wurden ebenfalls weiterentwickelt, zwischenzeitlich interkalibriert und sollen in der Oberflächengewässerverordnung verankert werden. Für die Bewertung des ökologischen Potenzials liegt eine neue bundesweit nutzbare Methode vor, die bereits in der Praxis getestet wurde.
Die Umsetzung vieler im ersten Zyklus geplanter Maßnahmen dauert noch an oder verzögert sich. Hier gilt es die Randbedingungen, insbesondere die Flächenverfügbarkeit und die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu verbessern. Von Bund und Ländern entwickelte Strategien zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen sind die integrierte Umsetzung im Bereich Renaturierung, Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, die Etablierung von geeigneten Gremien zur Abstimmung der Maßnahmen (z. B. Arbeitskreise, Runde Tische), die Stärkung des Gewässerschutzes in den Agrar-Umweltprogrammen und die Ausweitung von Kooperationen.
Die Präsentation wird einen Überblick über wesentliche Inhalte der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 geben.